Reha – standardisierte Sprachdiagnostik mit Sprachübungsbehandlung

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 1555 und GOÄ-Nr. 1559
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Reha – standardisierte Sprachdiagnostik mit Sprachübungsbehandlung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Misst eine konkrete Sprach- beziehungsweise Stimmfunktion und trainiert darauf aufbauend Verständlichkeit, Belastbarkeit und alltagsrelevante Kommunikation. Die Abklärung umfasst sprachübungsbehandlung und Untersuchung der Sprache nach standardisierten Verfahren.

Wann ist sie anwendbar?

Bei objektivierbarer Sprach- oder Stimmstörung mit übungsfähigem Ziel; Ausgangsbefund, Therapiedauer und funktioneller Verlauf sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistungen: Sprachübungsbehandlung und Untersuchung der Sprache nach standardisierten Verfahren; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nicht neben Nr. 715 oder 717.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1555KernpositionUntersuchung der Sprache nach standardisierten Verfahren. Nicht neben Nr. 715 oder 717.
GOÄ-Nr. 1559KernpositionSprachübungsbehandlung einschließlich zugehöriger Maßnahmen als Einzelbehandlung, mindestens 30 Minuten. Nicht zusätzlich zu Nr. 725 oder 726 für denselben Behandlungspfad.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1555: Untersuchung der Sprache nach standardisierten Verfahren; Nicht neben Nr. 715 oder 717..

GOÄ-Nummer 1559: Sprachübungsbehandlung einschließlich zugehöriger Maßnahmen als Einzelbehandlung, mindestens 30 Minuten; Nicht zusätzlich zu Nr. 725 oder 726 für denselben Behandlungspfad..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.