Reha/Physikalische Medizin – chirotherapeutische Behandlung von Wirbelsäule und …

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

AbrechnungsfallReha/Physikalische Medizin – chirotherapeutische Behandlung von Wirbelsäule und Extremität
FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 3306
GOÄ-Abrechnung für Reha/Physikalische Medizin – chirotherapeutische Behandlung von Wirbelsäule und Extremität

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Löst in der Rehabilitation dokumentierte reversible Funktionsstörungen an Wirbelsäule oder Extremitätengelenken manualmedizinisch und integriert das Ergebnis in die aktive Therapie. Die Behandlung umfasst chirotherapeutische Behandlung von Wirbelsäule und Extremität.

Wann ist sie anwendbar?

Bei reproduzierbarer segmentaler beziehungsweise artikulärer Dysfunktion nach Kontraindikationsprüfung; Manipulation ersetzt nicht aktive Stabilisierung und bedarf eines nachvollziehbaren Zielbefunds. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Chirotherapeutische Behandlung von Wirbelsäule und Extremität.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems. Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 3306KernpositionChirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule. Wirbelsäule einschließlich Achsengelenken als Ganzes; je Sitzung grundsätzlich nur einmal. Nr. 3305 nicht zusätzlich für denselben Behandlungsvorgang.
GOÄ-Nr. A3306Bedingt / alternativChirotherapeutischer Eingriff an einer Extremität analog Nr. 3306. Nur bei medizinisch notwendigem, selbständigem chirotherapeutischem Eingriff an einer Extremität; neben originärer Nr. 3306 an der Wirbelsäule möglich. Mehr als zweimal im Behandlungsfall ist nach BÄK zu begründen.
GOÄ-Nr. 530Bedingt / alternativKalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle
GOÄ-Nr. 539Bedingt / alternativUltraschallbehandlung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A3306

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 3306
Source note: Bundesärztekammer: Chirotherapeutischer Eingriff an den Extremitäten analog Nr. 3306.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems; Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..

GOÄ-Nummer 3306: Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule; Wirbelsäule einschließlich Achsengelenken als Ganzes; je Sitzung grundsätzlich nur einmal. Nr. 3305 nicht zusätzlich für denselben Behandlungsvorgang..

GOÄ-Nummer A3306: Chirotherapeutischer Eingriff an einer Extremität analog Nr. 3306; Nur bei medizinisch notwendigem, selbständigem chirotherapeutischem Eingriff an einer Extremität; neben originärer Nr. 3306 an der Wirbelsäule möglich. Mehr als zweimal im Behandlungsfall ist nach BÄK zu begründen..

GOÄ-Nummer 530: Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle.

GOÄ-Nummer 539: Ultraschallbehandlung.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.