Geriatrische Reha – Mobilitäts-, Gleichgewichts- und Sturzpräventionstraining

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 506
GOÄ-Abrechnung für Geriatrische Reha – Mobilitäts-, Gleichgewichts- und Sturzpräventionstraining

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Trainiert Gleichgewichtsreaktionen, Koordination und sichere Mobilität und reduziert dadurch alltagsrelevante Sturzrisiken statt lediglich vestibuläre Ursachen zu diagnostizieren. Die Behandlung umfasst gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung und Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei dokumentierter Stand-, Gang- oder Transferunsicherheit mit rehabilitativem Potenzial; Übungsauswahl und Hilfsmittel folgen individuellem Sturzprofil, Belastbarkeit und messbarem Funktionsziel. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Mobilitäts-, Gleichgewichts- und Sturzpräventionstraining.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems. Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 826Bedingt / alternativGezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung. Nicht zusätzlich zu Nr. 800.
GOÄ-Nr. 506KernpositionKrankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung
GOÄ-Nr. 510Bedingt / alternativÜbungsbehandlung auch mit mediko-mechanischen Apparaten. Nicht neben Nr. 521.
GOÄ-Nr. 530Bedingt / alternativKalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems; Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..

GOÄ-Nummer 826: Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung; Nicht zusätzlich zu Nr. 800..

GOÄ-Nummer 506: Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung.

GOÄ-Nummer 510: Übungsbehandlung auch mit mediko-mechanischen Apparaten; Nicht neben Nr. 521..

GOÄ-Nummer 530: Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle.

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.