Geriatrische Reha – funktionelles Basis-Assessment (z. B. Barthel/IADL)
Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Quantifiziert Selbstversorgung und instrumentelle Alltagsfunktion mit einer geeigneten Skala und macht geriatrischen Hilfs- und Trainingsbedarf messbar. Die Abklärung umfasst funktionelles Basis-Assessment (etwa Barthel/IADL) mit Ganzkörperstatus.
Wann ist sie anwendbar?
Bei geriatrischem Funktionsverlust zur Ausgangs-, Verlaufs- oder Entlassungsbeurteilung; verwendete Skala, Einzelwerte und daraus abgeleitete Ziele sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistungen: Funktionelles Basis-Assessment (etwa Barthel/IADL) mit Ganzkörperstatus; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: insgesamt nur einmal je Sitzung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen. |
| GOÄ-Nr. 8 | Kernposition | Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus einschließlich orientierender neurologischer Untersuchung. Nur bei vollständigem Ganzkörperstatus; nicht neben Nr. 5, 6, 7 oder 800. |
| GOÄ-Nr. A857-GER | Kernposition | Geriatrische Funktions-/Selbstversorgungsbewertung mittels geeigneter Skala, z. B. Barthel-Index oder IADL, analog Nr. 857 GOÄ. Nur wenn das Ausfüllen/Auswerten der Skala eine selbständige ärztliche Leistung darstellt, nicht bereits durch Anamnese/Beratung erfasst ist und Art, Kosten- und Zeitaufwand mit Nr. 857 vergleichbar sind; insgesamt nur einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..
GOÄ-Nummer 8: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus einschließlich orientierender neurologischer Untersuchung; Nur bei vollständigem Ganzkörperstatus; nicht neben Nr. 5, 6, 7 oder 800..
GOÄ-Nummer A857-GER: Geriatrische Funktions-/Selbstversorgungsbewertung mittels geeigneter Skala, z. B. Barthel-Index oder IADL, analog Nr. 857 GOÄ; Nur wenn das Ausfüllen/Auswerten der Skala eine selbständige ärztliche Leistung darstellt, nicht bereits durch Anamnese/Beratung erfasst ist und Art, Kosten- und Zeitaufwand mit Nr. 857 vergleichbar sind; insgesamt nur einmal je Sitzung..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
