Geriatrische Reha – orientierendes kognitiv-psychometrisches Screening

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 8 und GOÄ-Nr. 857
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Geriatrische Reha – orientierendes kognitiv-psychometrisches Screening

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Objektiviert kognitive Domänen und Alltagsfunktion, um Delir, Depression und behandelbare Ursachen von einer neurodegenerativen Entwicklung abzugrenzen. Die Vorsorge umfasst untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus und Orientierende psychometrische Testverfahren.

Wann ist sie anwendbar?

Bei subjektivem oder fremdbeobachtetem kognitivem Abbau, Alltagsproblemen, auffälligem Screening oder dokumentationsbedürftigem Verlauf. Erforderliche Kernleistungen: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus und Orientierende psychometrische Testverfahren; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nrn. 716 und 717 sind daneben ausgeschlossen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen.
GOÄ-Nr. 8KernpositionUntersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus einschließlich orientierender neurologischer Untersuchung. Nur bei vollständigem Ganzkörperstatus; nicht neben Nr. 5, 6, 7 oder 800.
GOÄ-Nr. 857KernpositionAnwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt. Nur für tatsächlich von Nr. 857 erfasste orientierende Testverfahren; Nrn. 716 und 717 sind daneben ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..

GOÄ-Nummer 8: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus einschließlich orientierender neurologischer Untersuchung; Nur bei vollständigem Ganzkörperstatus; nicht neben Nr. 5, 6, 7 oder 800..

GOÄ-Nummer 857: Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt; Nur für tatsächlich von Nr. 857 erfasste orientierende Testverfahren; Nrn. 716 und 717 sind daneben ausgeschlossen..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.