Orthopädische Reha – Krankengymnastik in der Gruppe

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

AbrechnungsfallOrthopädische Reha – Krankengymnastik in der Gruppe mit edukativen/physikalischen Zusatzmaßnahmen
FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 509
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 20, GOÄ-Nr. 530 und GOÄ-Nr. 538
GOÄ-Abrechnung für Orthopädische Reha – Krankengymnastik in der Gruppe mit edukativen/physikalischen Zusatzmaßnahmen

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt nach Gelenkerkrankung oder -operation Beweglichkeit, Kraft, Koordination und alltagsrelevante Belastbarkeit stufenweise wieder her. Die Behandlung umfasst krankengymnastik in Gruppen (orthopädisches Turnen).

Wann ist sie anwendbar?

Bei rehabilitationsbedürftigem Funktionsverlust und ausreichender Belastbarkeit; Übungsform, Intensität und physikalische Ergänzungen folgen Heilungsphase, Defizit und individuellem Ziel. Erforderliche Kernleistung: Krankengymnastik in Gruppen (orthopädisches Turnen); sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 509KernpositionKrankengymnastik in Gruppen (orthopädisches Turnen), auch im Bewegungsbad, bei mehr als drei bis acht Teilnehmern, je Teilnehmer
GOÄ-Nr. 20Bedingt / alternativBeratungsgespräch in Gruppen von vier bis zwölf Teilnehmern im Rahmen der Behandlung chronischer Krankheiten, mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer. Nur bei eigenständiger ärztlicher Gruppenschulung; nicht neben 847, 862, 864, 871 oder 887.
GOÄ-Nr. 530Bedingt / alternativKalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle
GOÄ-Nr. 538Bedingt / alternativInfrarotbehandlung. Nicht neben Nr. 560, 561 oder 562.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 509: Krankengymnastik in Gruppen (orthopädisches Turnen), auch im Bewegungsbad, bei mehr als drei bis acht Teilnehmern, je Teilnehmer.

GOÄ-Nummer 20: Beratungsgespräch in Gruppen von vier bis zwölf Teilnehmern im Rahmen der Behandlung chronischer Krankheiten, mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer; Nur bei eigenständiger ärztlicher Gruppenschulung; nicht neben 847, 862, 864, 871 oder 887..

GOÄ-Nummer 530: Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle.

GOÄ-Nummer 538: Infrarotbehandlung; Nicht neben Nr. 560, 561 oder 562..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.