Pneumologische Reha – Inhalationstherapie mit intermittierender Überdruckbeatmung

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 501
GOÄ-Abrechnung für Pneumologische Reha – Inhalationstherapie mit intermittierender Überdruckbeatmung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verbessert die Verteilung inhalierter Wirkstoffe und unterstützt bei geeigneter pulmonaler Indikation die Belüftung durch intermittierenden positiven Atemwegsdruck. Die Behandlung umfasst inhalationstherapie mit intermittierender Überdruckbeatmung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei rehabilitativer Atemwegsbehandlung mit Sekretretention, ventilatorischer Einschränkung oder gezieltem Inhalationsbedarf; Druck, Wirkstoff und Überwachung sind an Lungenfunktion und Verträglichkeit anzupassen. Erforderliche Kernleistung: Inhalationstherapie mit intermittierender Überdruckbeatmung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 501KernpositionInhalationstherapie mit intermittierender Überdruckbeatmung. Neben Nr. 501 sind Nrn. 500 und 505 nicht berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 506Bedingt / alternativKrankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung
GOÄ-Nr. 509Bedingt / alternativKrankengymnastik in Gruppen, je Teilnehmer
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativOxymetrische Untersuchung der Sauerstoffsättigung
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 501: Inhalationstherapie mit intermittierender Überdruckbeatmung; Neben Nr. 501 sind Nrn. 500 und 505 nicht berechnungsfähig..

GOÄ-Nummer 506: Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung.

GOÄ-Nummer 509: Krankengymnastik in Gruppen, je Teilnehmer.

GOÄ-Nummer 602: Oxymetrische Untersuchung der Sauerstoffsättigung.

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.