Wie lässt sich „Operative Entfernung der Milz“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Operative Entfernung der Milz“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 3199
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Operative Entfernung der Milz

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Operative Entfernung der Milz“ in Betracht?

Für „Operative Entfernung der Milz“ bildet GOÄ-Nr. 3199 die Kernleistung.

Im konkreten Fall stehen Splenektomie, Milzexstirpation, Milz entfernt im Mittelpunkt. Organ, Zugangsweg, Resektions- oder Rekonstruktionsumfang und selbständige Zusatzoperationen müssen aus dem OP-Bericht hervorgehen. Körperhöhleneröffnung, Adhäsiolyse, Gefäßversorgung und Wundverschluss sind nicht automatisch neben der operativen Zielleistung berechnungsfähig.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 3199KernpositionMilzexstirpation

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Operative Entfernung der Milz“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 3199

Kernposition der Kombination

Milzexstirpation

Wie grenzt sich „Operative Entfernung der Milz“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Operative Entfernung der Milz“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Appendektomie“ und „Exstirpation der Gallenblase“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Operative Entfernung der Milz“ dokumentiert werden?

Indikation, Organ und Segment, offener oder laparoskopischer Zugang, intraoperativer Befund, Resektions- und Rekonstruktionsschritte, Drainagen und Präparate.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Splenektomie, Milzexstirpation, Milz entfernt.

GOÄ-Nr. 3199: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Operative Entfernung der Milz“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Operative Entfernung der Milz. GOÄ-Nr. 3199 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Operative Entfernung der Milz“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Methodisch notwendige Zugangs-, Adhäsiolyse-, Ligatur- oder Verschlussschritte werden als selbständige Zusatzleistung gewertet.


2.

Prüfpunkt 2

Die Positionen 3199 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.


3.

Prüfpunkt 3

„Operative Entfernung der Milz“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten

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Appendektomie

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Operative Entfernung der Milz“ bildet GOÄ-Nr. 3199 die Kernleistung.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 3199. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Operative Entfernung der Milz“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Appendektomie“ und „Exstirpation der Gallenblase“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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