Operative Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 490 und GOÄ-Nr. 442
GOÄ-Abrechnung für Operative Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt körperfremdes Material, um Schmerz, Infektion, Druckschaden oder Funktionsverlust zu verhindern und angrenzende Nerven, Gefäße und Sehnen zu schonen. Der Eingriff umfasst entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen beziehungsweise Knochen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei tast- oder bildgebend lokalisierbarem Fremdkörper mit Beschwerden, Infektionsrisiko oder funktioneller Gefährdung; Tiefe und Zugangsrisiko bestimmen das Vorgehen. Erforderliche Kernleistung: Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen beziehungsweise Knochen; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Selbstständige Infiltrationsanästhesie kleinen Bezirks; bei großem Bezirk entsprechend Nr. 491 statt Nr. 490.
GOÄ-Nr. 2010KernpositionEntfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen
GOÄ-Nr. 442Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind. Nur bei zuschlagsberechtigter ambulanter Operation, einmal je Behandlungstag; keine weitere Nr. 442–445. Einschränkung bei stationärer Aufnahme am selben Tag beachten. Die Operationsziffer muss im Katalog C VIII Nr. 3 genannt sein; maßgeblich ist die höchste berechnungsfähige Einzel-OP-Punktzahl, nicht die Summe. Ausnahme bei stationärer Aufnahme nur wegen unvorhersehbarer Komplikationen und mit Begründung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 442

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1
Requires all:
2010

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..

GOÄ-Nummer 490: Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke; Selbstständige Infiltrationsanästhesie kleinen Bezirks; bei großem Bezirk entsprechend Nr. 491 statt Nr. 490..

GOÄ-Nummer 2010: Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen.

GOÄ-Nummer 442: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind; Nur bei zuschlagsberechtigter ambulanter Operation, einmal je Behandlungstag; keine weitere Nr. 442–445. Einschränkung bei stationärer Aufnahme am selben Tag beachten. Die Operationsziffer muss im Katalog C VIII Nr. 3 genannt sein; maßgeblich ist die höchste berechnungsfähige Einzel-OP-Punktzahl, nicht die Summe. Ausnahme bei stationärer Aufnahme nur wegen unvorhersehbarer Komplikationen und mit Begründung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.