Welche GOÄ-Ziffern sind für „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“ in Betracht?
Für „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1756 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“ stehen Vasektomie, Sterilisation, beidseitig. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1756 | Kernposition | Unterbindung beider Samenleiter als selbständige Leistung |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Unterbindung beider Samenleiter als selbständige Leistung
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“ sowie „Priapismus – beidseitige Gefä ßanastomose“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Vasektomie, Sterilisation, beidseitig
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1756: Unterbindung beider Samenleiter als selbständige Leistung
Aufklärung und Einwilligung
beidseitige Technik
Wundversorgung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1756 (Unterbindung beider Samenleiter als selbständige Leistung). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Samenleiterunterbindung beidseits im Rahmen einer anderen Operation
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1756. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“ sowie „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
