Welche GOÄ-Ziffern sind für „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“ in Betracht?
Für „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1750 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3551 und GOÄ-Nr. 3550 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“ stehen Priapismus, Shunt, beidseitig. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1750 | Kernposition | Beidseitige Gefäßanastomose bei Priapismus |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase. |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beidseitige Gefäßanastomose bei Priapismus
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Priapismus – einseitige Gefäßanastomose“ sowie „Priapismus – transkutane Fistelbildung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Priapismus, Shunt, beidseitig
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1750: Beidseitige Gefäßanastomose bei Priapismus
Indikation zur beidseitigen Anlage
Shunttechnik
Perfusion
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1750 (Beidseitige Gefäßanastomose bei Priapismus). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Priapismus – einseitige Gefäßanastomose
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Priapismus – transkutane Fistelbildung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Induratio penis plastica – Diagnostik und Gefäßbeurteilung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1750. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Priapismus – einseitige Gefäßanastomose“ sowie „Priapismus – transkutane Fistelbildung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
