Welche GOÄ-Ziffern sind für „Priapismus – transkutane Fistelbildung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Priapismus – transkutane Fistelbildung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Priapismus – transkutane Fistelbildung“ in Betracht?
Für „Priapismus – transkutane Fistelbildung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1751 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Priapismus – transkutane Fistelbildung“ stehen Priapismus, Punktion, Fistel. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1751 | Kernposition | Transkutane Fistelbildung bei Priapismus |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Priapismus – transkutane Fistelbildung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Transkutane Fistelbildung bei Priapismus
Kernposition der Kombination
Symptombezogene Untersuchung
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Priapismus – transkutane Fistelbildung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Priapismus – transkutane Fistelbildung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Priapismus – transkutane Fistelbildung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“ sowie „Priapismus – einseitige Gefäßanastomose“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Priapismus – transkutane Fistelbildung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Priapismus, Punktion, Fistel
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1751: Transkutane Fistelbildung bei Priapismus
GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung
Dauer und Typ des Priapismus
Durchblutung/Blutgasdiagnostik
Punktions-/Stanztechnik
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Priapismus – transkutane Fistelbildung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Priapismus – transkutane Fistelbildung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1751 (Transkutane Fistelbildung bei Priapismus); GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Priapismus – transkutane Fistelbildung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Priapismus – transkutane Fistelbildung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose
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Priapismus – einseitige Gefäßanastomose
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Penisprothese – operative Entfernung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1751 und GOÄ-Nr. 5. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Priapismus – transkutane Fistelbildung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Priapismus – beidseitige Gefäßanastomose“ sowie „Priapismus – einseitige Gefäßanastomose“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
