Welche GOÄ-Ziffern sind für „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichAndrologie und Sexualmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 1755
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“ in Betracht?

Für „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1755 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Bei der Abrechnung von „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“ stehen Vasektomie, Sterilisation, einseitig. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1755KernpositionUnterbindung eines Samenleiters als selbständige Leistung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1755

Kernposition der Kombination

Unterbindung eines Samenleiters als selbständige Leistung

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“?

Hinweise zur Kombination

Eine spätere Ejakulatkontrolle ist ein eigener Kontakt und nicht Bestandteil der Operation; bei reduziertem Untersuchungsumfang kommt Nr. 3667, bei vollständigem Spermiogramm Nr. 3668 in Betracht.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Aufklärung und Einwilligung
Seite und Resektions-/Ligaturtechnik
Wundversorgung
Nachkontrollplan

Wie grenzt sich „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“ sowie „Priapismus – einseitige Gefäßanastomose“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Vasektomie, Sterilisation, einseitig

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1755: Unterbindung eines Samenleiters als selbständige Leistung

Aufklärung und Einwilligung

Seite und Resektions-/Ligaturtechnik

Wundversorgung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1755 (Unterbindung eines Samenleiters als selbständige Leistung). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Priapismus – einseitige Gefäßanastomose

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Samenleiterunterbindung beidseits im Rahmen einer anderen Operation

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1755 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1755. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung“ sowie „Priapismus – einseitige Gefäßanastomose“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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