Welche GOÄ-Ziffern sind für „Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichAndrologie und Sexualmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 3667
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität“ in Betracht?

Für „Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität“ führt die Kette GOÄ-Nr. 3667 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Bei der Abrechnung von „Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität“ stehen Vasektomie Kontrolle, Azoospermie, Spermiogramm. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 3667KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter mikroskopischer Kontrolle; Zeitpunkt und Ergebnis dokumentieren.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 3667

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlich durchgeführter mikroskopischer Kontrolle; Zeitpunkt und Ergebnis dokumentieren.

Behandlungsphase: postoperative Kontrolluntersuchung

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Zeitpunkt/Ejakulationen seit Vasektomie
Spermiennachweis und Motilität
weitere Verhütungsempfehlung

Wie grenzt sich „Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Männliche Infertilität – andrologische Diagnostik mit Spermiogramm“ sowie „Samenleiterunterbindung beidseits im Rahmen einer anderen Operation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Vasektomie Kontrolle, Azoospermie, Spermiogramm

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 3667: Nur bei tatsächlich durchgeführter mikroskopischer Kontrolle; Zeitpunkt und Ergebnis dokumentieren.

Zeitpunkt/Ejakulationen seit Vasektomie

Spermiennachweis und Motilität

weitere Verhütungsempfehlung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 3667 (Nur bei tatsächlich durchgeführter mikroskopischer Kontrolle; Zeitpunkt und Ergebnis dokumentieren). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Samenleiterunterbindung beidseits im Rahmen einer anderen Operation

Dazu gehören:

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Vasektomie – beidseitige Samenleiterunterbindung

Dazu gehören:

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Vasektomie – Unterbindung eines Samenleiters

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität“ führt die Kette GOÄ-Nr. 3667 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 3667. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Kontrolle nach Vasektomie – Spermienzahl und Motilität“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Männliche Infertilität – andrologische Diagnostik mit Spermiogramm“ sowie „Samenleiterunterbindung beidseits im Rahmen einer anderen Operation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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