Wie lässt sich „Punktion eines oberflaechlichen Abszesses, Seroms oder Hämatoms“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Punktion eines oberflaechlichen Abszesses, Seroms oder Hämatoms“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 303
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Punktion eines oberflaechlichen Abszesses, Seroms oder Hämatoms

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Punktion eines oberflaechlichen Abszesses, Seroms oder Hämatoms“ in Betracht?

Für „Punktion eines oberflaechlichen Abszesses, Seroms oder Hämatoms“ bildet GOÄ-Nr. 303 die Kernleistung.

Im konkreten Fall stehen Abszesspunktion, Serompunktion, Hämatompunktion, Haematompunktion im Mittelpunkt. Für die Auswahl der Wund- oder Eingriffsposition sind Größe, Tiefe, Verschmutzungsgrad, Gewebeschädigung und die konkrete Versorgungstechnik maßgeblich. Anästhesie- oder OP-Zuschläge setzen einen eigenständigen, dokumentierten Leistungsinhalt und die jeweiligen Abrechnungsbedingungen voraus.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 303KernpositionPunktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Punktion eines oberflaechlichen Abszesses, Seroms oder Hämatoms“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 303

Kernposition der Kombination

Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile

Wie grenzt sich „Punktion eines oberflaechlichen Abszesses, Seroms oder Hämatoms“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Punktion eines oberflaechlichen Abszesses, Seroms oder Hämatoms“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Eröffnung eines oberflaechlichen Abszesses oder Furunkels“ und „Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Punktion eines oberflaechlichen Abszesses, Seroms oder Hämatoms“ dokumentiert werden?

Lokalisation, Ausdehnung und Tiefe des Befunds, Kontaminations- oder Entzündungszeichen, Versorgungstechnik, Anästhesie und Wundverschluss.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Abszesspunktion, Serompunktion, Hämatompunktion, Haematompunktion.

GOÄ-Nr. 303: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Punktion eines oberflaechlichen Abszesses, Seroms oder Hämatoms“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Punktion eines oberflaechlichen Abszesses, Seroms oder Hämatoms. GOÄ-Nr. 303 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Punktion eines oberflaechlichen Abszesses, Seroms oder Hämatoms“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Kleine und große Wunden oder oberflächliche und tiefe Befunde werden ohne dokumentierte Größen- beziehungsweise Tiefenmerkmale gleich eingeordnet.


2.

Prüfpunkt 2

Die Positionen 303 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.


3.

Prüfpunkt 3

„Punktion eines oberflaechlichen Abszesses, Seroms oder Hämatoms“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Eröffnung eines oberflaechlichen Abszesses oder Furunkels

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Chirurgie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Punktion eines oberflaechlichen Abszesses, Seroms oder Hämatoms“ bildet GOÄ-Nr. 303 die Kernleistung.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 303. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Punktion eines oberflaechlichen Abszesses, Seroms oder Hämatoms“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Eröffnung eines oberflaechlichen Abszesses oder Furunkels“ und „Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.