Akute Dysglykämie/Diabetesentgleisung

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

AbrechnungsfallAkute Dysglykämie/Diabetesentgleisung – klinische Kontrolle mit Sofortglukose und bedingtem Basislabor
FachgruppeHausärztliche Medizin
GOÄ-Abrechnung für Akute Dysglykämie/Diabetesentgleisung – klinische Kontrolle mit Sofortglukose und bedingtem Basislabor

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet Glukosestoffwechsel, Folgeorganrisiken und Selbstmanagement ein, um die Behandlung alltagstauglich anzupassen und Hypo-/Hyperglykämien sowie Spätfolgen zu vermeiden. Die Verlaufskontrolle umfasst glukose und Visuell ausgewerteter Reagenzträgertest.

Wann ist sie anwendbar?

Bei neu diagnostiziertem oder unzureichend eingestelltem Diabetes, Therapieumstellung, Komplikationsverdacht oder strukturiertem Schulungs- und Verlaufskontrollbedarf. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Glukose und Visuell ausgewerteter Reagenzträgertest.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Leistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung; frühere Ansätze im Monatszeitraum prüfen.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht zusätzlich zu Nrn. 6, 7 oder 8 für denselben Kontakt.
GOÄ-Nr. 3514KernpositionGlukose. Nur bei Erfüllung der M-I-Vorhaltebedingungen: Untersuchung direkt beim Patienten oder in den eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/Probenübergabe; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei eigenständiger venöser Blutentnahme. Nicht zusätzlich für eine Punktion, die bereits Bestandteil einer Infusions-/Katheterleistung ist.
GOÄ-Nr. 3557Bedingt / alternativKalium. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis.
GOÄ-Nr. 3558Bedingt / alternativNatrium. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingt / alternativKreatinin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung. Nur für tatsächlich durchgeführten visuellen Reagenzträgertest; ein Mehrfachreagenzträger ist je Untersuchung nur einmal Nr. 3511.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) - gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -. Nur bei eigenständiger oxymetrischer Untersuchung; nicht automatisch wegen einer anderen kardio-pulmonalen Untersuchung ansetzen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Leistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung; frühere Ansätze im Monatszeitraum prüfen..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht zusätzlich zu Nrn. 6, 7 oder 8 für denselben Kontakt..

GOÄ-Nummer 3514: Glukose; Nur bei Erfüllung der M-I-Vorhaltebedingungen: Untersuchung direkt beim Patienten oder in den eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/Probenübergabe; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Nur bei eigenständiger venöser Blutentnahme. Nicht zusätzlich für eine Punktion, die bereits Bestandteil einer Infusions-/Katheterleistung ist..

GOÄ-Nummer 3557: Kalium; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis..

GOÄ-Nummer 3558: Natrium; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis..

GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..

GOÄ-Nummer 3511: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung; Nur für tatsächlich durchgeführten visuellen Reagenzträgertest; ein Mehrfachreagenzträger ist je Untersuchung nur einmal Nr. 3511..

GOÄ-Nummer 602: Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) - gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -; Nur bei eigenständiger oxymetrischer Untersuchung; nicht automatisch wegen einer anderen kardio-pulmonalen Untersuchung ansetzen..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.