Orthostase-/Synkopenabklärung mit Schellong-Test, EKG und bedingtem Basislabor

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

FachgruppeHausärztliche Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 600
GOÄ-Abrechnung für Orthostase-/Synkopenabklärung mit Schellong-Test, EKG und bedingtem Basislabor

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Dokumentiert Blutdruck- und Pulsreaktion beim Lagewechsel und grenzt orthostatische Dysregulation von rhythmogenen oder anderen Synkopenursachen ab. Die Abklärung umfasst herzfunktionsprüfung nach Schellong.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Schwindel, Präsynkope oder Synkope mit Lagebezug; standardisierte Ruhe- und Stehphasen, Medikation, Volumenstatus und Warnzeichen bestimmen Interpretation und weitere Diagnostik. Erforderliche Kernleistung: Herzfunktionsprüfung nach Schellong; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nr. 600 ist neben Nrn. 5–8 nicht berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Leistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung; frühere Ansätze im Monatszeitraum prüfen.
GOÄ-Nr. 600KernpositionHerzfunktionsprüfung nach Schellong einschließlich graphischer Darstellung. Nur bei vollständig durchgeführter Herzfunktionsprüfung nach Schellong einschließlich graphischer Darstellung; Nr. 600 ist neben Nrn. 5–8 nicht berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe - auch gegebenenfalls nach Belastung - mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen). Nur bei eigenständigem Ruhe-EKG mit mindestens neun Extremitäten-/Brustwandableitungen; Nrn. 650–653 nicht nebeneinander berechnen. Nur wenn zusätzlich ein eigenständiges Ruhe-EKG erforderlich und durchgeführt wurde.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) - gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -. Nur bei eigenständiger oxymetrischer Untersuchung; nicht automatisch wegen einer anderen kardio-pulmonalen Untersuchung ansetzen.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei eigenständiger venöser Blutentnahme. Nicht zusätzlich für eine Punktion, die bereits Bestandteil einer Infusions-/Katheterleistung ist.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis.
GOÄ-Nr. 3560Bedingt / alternativGlukose. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis.
GOÄ-Nr. 3557Bedingt / alternativKalium. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis.
GOÄ-Nr. 3558Bedingt / alternativNatrium. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingt / alternativKreatinin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Leistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung; frühere Ansätze im Monatszeitraum prüfen..

GOÄ-Nummer 600: Herzfunktionsprüfung nach Schellong einschließlich graphischer Darstellung; Nur bei vollständig durchgeführter Herzfunktionsprüfung nach Schellong einschließlich graphischer Darstellung; Nr. 600 ist neben Nrn. 5–8 nicht berechnungsfähig..

GOÄ-Nummer 651: Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe - auch gegebenenfalls nach Belastung - mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen); Nur bei eigenständigem Ruhe-EKG mit mindestens neun Extremitäten-/Brustwandableitungen; Nrn. 650–653 nicht nebeneinander berechnen. Nur wenn zusätzlich ein eigenständiges Ruhe-EKG erforderlich und durchgeführt wurde..

GOÄ-Nummer 602: Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) - gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -; Nur bei eigenständiger oxymetrischer Untersuchung; nicht automatisch wegen einer anderen kardio-pulmonalen Untersuchung ansetzen..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Nur bei eigenständiger venöser Blutentnahme. Nicht zusätzlich für eine Punktion, die bereits Bestandteil einer Infusions-/Katheterleistung ist..

GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis..

GOÄ-Nummer 3560: Glukose; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis..

GOÄ-Nummer 3557: Kalium; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis..

GOÄ-Nummer 3558: Natrium; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis..

GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.