Schwindel – neurologische Abklärung mit bedingter Rhythmus- und Basisdiagnostik
Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Ordnet vestibuläre Funktion und Begleitsymptome ein, um periphere von zentralen oder nichtvestibulären Ursachen des Schwindels abzugrenzen. Die Abklärung umfasst eingehende neurologische Untersuchung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei rezidivierendem oder anhaltendem Schwindel, Nystagmus, Gangunsicherheit oder lagerungsabhängigen Beschwerden nach klinischer Ersteinschätzung. Erforderliche Kernleistung: Eingehende neurologische Untersuchung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Bei orthostatischer Fragestellung ist die separate Schellong-Vorlage zu verwenden.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Leistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung; frühere Ansätze im Monatszeitraum prüfen. |
| GOÄ-Nr. 800 | Kernposition | Eingehende neurologische Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes - |
| GOÄ-Nr. 650 | Bedingt / alternativ | Elektrokardiographische Untersuchung zur Feststellung einer Rhythmusstörung und/oder zur Verlaufskontrolle - gegebenenfalls als Notfall-EKG -. Nur bei eigenständiger EKG-Untersuchung zur Rhythmusdiagnostik/Verlaufskontrolle; Nrn. 650–653 nicht nebeneinander berechnen. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei eigenständiger venöser Blutentnahme. Nicht zusätzlich für eine Punktion, die bereits Bestandteil einer Infusions-/Katheterleistung ist. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Blutbild und Blutbildbestandteile. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. |
| GOÄ-Nr. 3560 | Bedingt / alternativ | Glukose. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. |
| GOÄ-Nr. 3557 | Bedingt / alternativ | Kalium. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. |
| GOÄ-Nr. 3558 | Bedingt / alternativ | Natrium. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Bedingt / alternativ | Kreatinin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Leistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung; frühere Ansätze im Monatszeitraum prüfen..
GOÄ-Nummer 800: Eingehende neurologische Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes -.
GOÄ-Nummer 650: Elektrokardiographische Untersuchung zur Feststellung einer Rhythmusstörung und/oder zur Verlaufskontrolle - gegebenenfalls als Notfall-EKG -; Nur bei eigenständiger EKG-Untersuchung zur Rhythmusdiagnostik/Verlaufskontrolle; Nrn. 650–653 nicht nebeneinander berechnen..
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Nur bei eigenständiger venöser Blutentnahme. Nicht zusätzlich für eine Punktion, die bereits Bestandteil einer Infusions-/Katheterleistung ist..
GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis..
GOÄ-Nummer 3560: Glukose; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis..
GOÄ-Nummer 3557: Kalium; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis..
GOÄ-Nummer 3558: Natrium; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis..
GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
