Anämieabklärung mit Blutentnahme und differenziertem Blutbild

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3552, GOÄ-Nr. 3620 und GOÄ-Nr. 3575
GOÄ-Abrechnung für Anämieabklärung mit Blutentnahme und differenziertem Blutbild

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bestätigt und klassifiziert eine Anämie zunächst anhand Zellzahl und Erythrozytenindizes, damit Eisenmangel, Bildungsstörung, Blutverlust und Hämolyse gezielt weiterverfolgt werden. Die Abklärung umfasst blutbild und Blutbildbestandteile und Differenzierung der Leukozyten.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Symptomen oder erniedrigtem Hämoglobin; Zusatzlabor wird aus MCV/MCH, Retikulozyten, Entzündung, Blutungsanamnese und klinischem Kontext abgeleitet. Erforderliche Kernleistungen: Blutbild und Blutbildbestandteile und Differenzierung der Leukozyten; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Eigenständige venöse Blutentnahme; Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter sowie Gefäßpunktion als Bestandteil einer Infusion nicht zusätzlich berechnen.
GOÄ-Nr. 3550KernpositionBlutbild und Blutbildbestandteile. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund.
GOÄ-Nr. 3551KernpositionDifferenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. Nur zusätzlich zu Nr. 3550 bei tatsächlich durchgeführter elektronischer/zytochemischer Differenzierung der Leukozyten, keine rein rechnerische Größe.
GOÄ-Nr. 3552Bedingt / alternativRetikulozytenzahl. Zusätzliche medizinisch indizierte Retikulozytenbestimmung als eigene Laborleistung. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund.
GOÄ-Nr. 3620Bedingt / alternativEisen im Serum oder Plasma. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis.
GOÄ-Nr. 3575Bedingt / alternativTransferrin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 3551

Kernposition der Kombination

Requires all:
3550

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Eigenständige venöse Blutentnahme; Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter sowie Gefäßpunktion als Bestandteil einer Infusion nicht zusätzlich berechnen..

GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund..

GOÄ-Nummer 3551: Differenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550; Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. Nur zusätzlich zu Nr. 3550 bei tatsächlich durchgeführter elektronischer/zytochemischer Differenzierung der Leukozyten, keine rein rechnerische Größe..

GOÄ-Nummer 3552: Retikulozytenzahl; Zusätzliche medizinisch indizierte Retikulozytenbestimmung als eigene Laborleistung. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund..

GOÄ-Nummer 3620: Eisen im Serum oder Plasma; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis..

GOÄ-Nummer 3575: Transferrin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.