Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik

Augenheilkunde · Refraktion und Sehhilfen

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichRefraktion und Sehhilfen
GOÄ-Abrechnung für Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Optimiert die nutzbare Sehfunktion durch eine an Augenform, Brechungsunterschied, Binokularverträglichkeit und Alltagserfordernisse angepasste optische Versorgung. Die Abklärung umfasst qualitative und quantitative Spezialdiagnostik.

Wann ist sie anwendbar?

Bei mit Brille unzureichend korrigierbarer Sehfunktion, relevanter Seitendifferenz oder besonderem Vergrößerungsbedarf nach objektiver und subjektiver Funktionsprüfung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Qualitative und quantitative Spezialdiagnostik. Grenze: Quantitative Messung; gegebenenfalls einschließlich qualitativer Prüfung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1201KernpositionSubjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern
GOÄ-Nr. 1202KernpositionObjektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer
GOÄ-Nr. A7002-ANISEIKONIE-QUALBedingt / alternativQualitative Aniseikonieprüfung mittels einfacher Trennerverfahren. Nur bei ausschließlich qualitativer Prüfung; nicht zusätzlich, wenn die quantitative A7003 die qualitative Prüfung bereits einschließt.
GOÄ-Nr. A7003-ANISEIKONIE-QUANTKernpositionQuantitative Aniseikoniemessung, gegebenenfalls einschließlich qualitativer Prüfung. Quantitative Messung; gegebenenfalls einschließlich qualitativer Prüfung.
GOÄ-Nr. 1217Bedingt / alternativQualitative und quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7002-ANISEIKONIE-QUAL

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1200
Abrechnungsalternative: aniseikonia_method
GOÄ A7003-ANISEIKONIE-QUANT

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 1226
Abrechnungsalternative: aniseikonia_method

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Myopie/Astigmatismus – vollständige Refraktionsbestimmung“ sowie „Low Vision – optische und elektronische vergrößernde Sehhilfen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1201: Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern

GOÄ-Nr. 1202: Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer

GOÄ-Nr. A7003-ANISEIKONIE-QUANT: Quantitative Messung; gegebenenfalls einschließlich qualitativer Prüfung.

Refraktionsdifferenz

Trennverfahren

quantitativer Aniseikoniewert

binokulare Beschwerden

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.