Welche GOÄ-Ziffern sind für „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“ in Betracht?
Für „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1201, GOÄ-Nr. 1202 und GOÄ-Nr. A7003-ANISEIKONIE-QUANT als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A7002-ANISEIKONIE-QUAL und GOÄ-Nr. 1217 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“ stehen Anisometropie, Aniseikonie, Bildgrößenunterschied. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1201 | Kernposition | Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern |
| GOÄ-Nr. 1202 | Kernposition | Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer |
| GOÄ-Nr. A7002-ANISEIKONIE-QUAL | Bedingt / alternativ | Nur bei ausschließlich qualitativer Prüfung; nicht zusätzlich, wenn die quantitative A7003 die qualitative Prüfung bereits einschließt. |
| GOÄ-Nr. A7003-ANISEIKONIE-QUANT | Kernposition | Quantitative Messung; gegebenenfalls einschließlich qualitativer Prüfung. |
| GOÄ-Nr. 1217 | Bedingt / alternativ | Qualitative und quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Kernposition der Kombination
Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern
Kernposition der Kombination
Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ausschließlich qualitativer Prüfung; nicht zusätzlich, wenn die quantitative A7003 die qualitative Prüfung bereits einschließt.
Kernposition der Kombination
Quantitative Messung; gegebenenfalls einschließlich qualitativer Prüfung.
Bedingte oder alternative Position
Qualitative und quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Myopie/Astigmatismus – vollständige Refraktionsbestimmung“ sowie „Low Vision – optische und elektronische vergrößernde Sehhilfen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Anisometropie, Aniseikonie, Bildgrößenunterschied
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1201: Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern
GOÄ-Nr. 1202: Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer
GOÄ-Nr. A7003-ANISEIKONIE-QUANT: Quantitative Messung; gegebenenfalls einschließlich qualitativer Prüfung.
Refraktionsdifferenz
Trennverfahren
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1201 (Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern); GOÄ-Nr. 1202 (Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer); GOÄ-Nr. A7003-ANISEIKONIE-QUANT (Quantitative Messung; gegebenenfalls einschließlich qualitativer Prüfung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Myopie/Astigmatismus – vollständige Refraktionsbestimmung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Low Vision – optische und elektronische vergrößernde Sehhilfen
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1201, GOÄ-Nr. 1202 und GOÄ-Nr. A7003-ANISEIKONIE-QUANT. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Myopie/Astigmatismus – vollständige Refraktionsbestimmung“ sowie „Low Vision – optische und elektronische vergrößernde Sehhilfen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
