Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik
Augenheilkunde · Refraktion und Sehhilfen

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Optimiert die nutzbare Sehfunktion durch eine an Augenform, Brechungsunterschied, Binokularverträglichkeit und Alltagserfordernisse angepasste optische Versorgung. Die Abklärung umfasst qualitative und quantitative Spezialdiagnostik.
Wann ist sie anwendbar?
Bei mit Brille unzureichend korrigierbarer Sehfunktion, relevanter Seitendifferenz oder besonderem Vergrößerungsbedarf nach objektiver und subjektiver Funktionsprüfung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Qualitative und quantitative Spezialdiagnostik. Grenze: Quantitative Messung; gegebenenfalls einschließlich qualitativer Prüfung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1201 | Kernposition | Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern |
| GOÄ-Nr. 1202 | Kernposition | Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer |
| GOÄ-Nr. A7002-ANISEIKONIE-QUAL | Bedingt / alternativ | Qualitative Aniseikonieprüfung mittels einfacher Trennerverfahren. Nur bei ausschließlich qualitativer Prüfung; nicht zusätzlich, wenn die quantitative A7003 die qualitative Prüfung bereits einschließt. |
| GOÄ-Nr. A7003-ANISEIKONIE-QUANT | Kernposition | Quantitative Aniseikoniemessung, gegebenenfalls einschließlich qualitativer Prüfung. Quantitative Messung; gegebenenfalls einschließlich qualitativer Prüfung. |
| GOÄ-Nr. 1217 | Bedingt / alternativ | Qualitative und quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Myopie/Astigmatismus – vollständige Refraktionsbestimmung“ sowie „Low Vision – optische und elektronische vergrößernde Sehhilfen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1201: Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern
GOÄ-Nr. 1202: Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer
GOÄ-Nr. A7003-ANISEIKONIE-QUANT: Quantitative Messung; gegebenenfalls einschließlich qualitativer Prüfung.
Refraktionsdifferenz
Trennverfahren
quantitativer Aniseikoniewert
binokulare Beschwerden
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
