Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie
Augenheilkunde · Hornhaut und refraktive Diagnostik

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Charakterisiert Form, Dicke und Integrität der Hornhaut, um Ektasie, Narben, Ödeme oder die Eignung für einen Eingriff differenziert zu beurteilen. Die Abklärung umfasst refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei unklarer Visusminderung, irregulärem Astigmatismus, Keratokonusverdacht, Hornhauterkrankung oder konkreter präoperativer Fragestellung. Erforderliche Kernleistungen: Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1201 | Kernposition | Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern |
| GOÄ-Nr. 1202 | Kernposition | Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer |
| GOÄ-Nr. 1204 | Kernposition | Messung der Hornhautkrümmungsradien |
| GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIE | Kernposition | Quantitative Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie |
| GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE | Kernposition | Optische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge |
| GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ANDERES-AUGE | Bedingt / alternativ | Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke des anderen Auges |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ sowie „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1201: Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern
GOÄ-Nr. 1202: Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer
GOÄ-Nr. 1204: Messung der Hornhautkrümmungsradien
Refraktion
K-Werte
Topografiemuster
Hornhautdicke je Auge
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
