Welche GOÄ-Ziffern sind für „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichHornhaut und refraktive Diagnostik
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ in Betracht?

Für „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1201, GOÄ-Nr. 1202, GOÄ-Nr. 1204, GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIE und GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ANDERES-AUGE kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ stehen Keratokonus, Hornhauttopographie, Pachymetrie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1201KernpositionSubjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern
GOÄ-Nr. 1202KernpositionObjektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer
GOÄ-Nr. 1204KernpositionMessung der Hornhautkrümmungsradien
GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIEKernpositionQuantitative Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie
GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGEKernpositionOptische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge
GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ANDERES-AUGEBedingt / alternativMessung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke des anderen Auges

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 1201

Kernposition der Kombination

Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern

GOÄ 1202

Kernposition der Kombination

Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer

GOÄ 1204

Kernposition der Kombination

Messung der Hornhautkrümmungsradien

GOÄ A7009-TOPOGRAPHIE

Kernposition der Kombination

Quantitative Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie

Analog bewertet zu: 415
GOÄ A7015-PACHY-ERSTES-AUGE

Kernposition der Kombination

Optische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge

Analog bewertet zu: 410
GOÄ A7015-PACHY-ANDERES-AUGE

Bedingte oder alternative Position

Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke des anderen Auges

Analog bewertet zu: 420

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Refraktion
K-Werte
Topografiemuster
Hornhautdicke je Auge

Wie grenzt sich „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ sowie „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Keratokonus, Hornhauttopographie, Pachymetrie

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1201: Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern

GOÄ-Nr. 1202: Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer

GOÄ-Nr. 1204: Messung der Hornhautkrümmungsradien

Refraktion

K-Werte

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1201 (Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern); GOÄ-Nr. 1202 (Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer); GOÄ-Nr. 1204 (Messung der Hornhautkrümmungsradien); GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIE (Quantitative Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie); GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE (Optische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Für „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1201, GOÄ-Nr. 1202, GOÄ-Nr. 1204, GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIE und GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ANDERES-AUGE kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1201, GOÄ-Nr. 1202, GOÄ-Nr. 1204, GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIE und GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ sowie „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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