Welche GOÄ-Ziffern sind für „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ in Betracht?
Für „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1201, GOÄ-Nr. 1202, GOÄ-Nr. 1204, GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIE und GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ANDERES-AUGE kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ stehen Keratokonus, Hornhauttopographie, Pachymetrie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1201 | Kernposition | Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern |
| GOÄ-Nr. 1202 | Kernposition | Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer |
| GOÄ-Nr. 1204 | Kernposition | Messung der Hornhautkrümmungsradien |
| GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIE | Kernposition | Quantitative Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie |
| GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE | Kernposition | Optische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge |
| GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ANDERES-AUGE | Bedingt / alternativ | Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke des anderen Auges |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Kernposition der Kombination
Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern
Kernposition der Kombination
Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer
Kernposition der Kombination
Messung der Hornhautkrümmungsradien
Kernposition der Kombination
Quantitative Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie
Kernposition der Kombination
Optische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge
Bedingte oder alternative Position
Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke des anderen Auges
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ sowie „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Keratokonus, Hornhauttopographie, Pachymetrie
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1201: Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern
GOÄ-Nr. 1202: Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer
GOÄ-Nr. 1204: Messung der Hornhautkrümmungsradien
Refraktion
K-Werte
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1201 (Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern); GOÄ-Nr. 1202 (Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer); GOÄ-Nr. 1204 (Messung der Hornhautkrümmungsradien); GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIE (Quantitative Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie); GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE (Optische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Amblyopieverdacht beim Kind – objektive Refraktion und binokulare Diagnostik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1201, GOÄ-Nr. 1202, GOÄ-Nr. 1204, GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIE und GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ sowie „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
