Myopie/Astigmatismus – vollständige Refraktionsbestimmung
Augenheilkunde · Refraktion und Sehhilfen

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Quantifiziert den optischen Brechungsfehler und trennt sphärische von zylindrischen Anteilen als Grundlage einer passenden Sehkorrektion. Die Versorgung umfasst vollständige Refraktionsbestimmung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Visusminderung, subjektiv veränderter Sehschärfe oder vor einer Korrektionsentscheidung, sofern eine vollständige Refraktionsbestimmung erforderlich ist. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Vollständige Refraktionsbestimmung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1201 | Kernposition | Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern |
| GOÄ-Nr. 1202 | Bedingt / alternativ | Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer |
| GOÄ-Nr. 1204 | Bedingt / alternativ | Messung der Hornhautkrümmungsradien |
| GOÄ-Nr. 1240 | Bedingt / alternativ | Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“ sowie „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1201: Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern
subjektive und objektive Refraktion
Zylinder/Achse
bestkorrigierter Visus
Hornhautbefund
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
