Myopie/Astigmatismus – vollständige Refraktionsbestimmung

Augenheilkunde · Refraktion und Sehhilfen

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichRefraktion und Sehhilfen
KernpositionenGOÄ-Nr. 1201
GOÄ-Abrechnung für Myopie/Astigmatismus – vollständige Refraktionsbestimmung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Quantifiziert den optischen Brechungsfehler und trennt sphärische von zylindrischen Anteilen als Grundlage einer passenden Sehkorrektion. Die Versorgung umfasst vollständige Refraktionsbestimmung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Visusminderung, subjektiv veränderter Sehschärfe oder vor einer Korrektionsentscheidung, sofern eine vollständige Refraktionsbestimmung erforderlich ist. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Vollständige Refraktionsbestimmung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1201KernpositionSubjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern
GOÄ-Nr. 1202Bedingt / alternativObjektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer
GOÄ-Nr. 1204Bedingt / alternativMessung der Hornhautkrümmungsradien
GOÄ-Nr. 1240Bedingt / alternativSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“ sowie „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1201: Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern

subjektive und objektive Refraktion

Zylinder/Achse

bestkorrigierter Visus

Hornhautbefund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.