Welche GOÄ-Ziffern sind für „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichLinse und Katarakt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“ in Betracht?

Für „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1375, GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNG und GOÄ-Nr. A1250-TORISCH-PRAEOP als Kernpositionen. GOÄ-Nr. A1250-TORISCH-INTRAOP und GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIE kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“ stehen torische IOL, Astigmatismus, Sonderlinse. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1375KernpositionExtrakapsuläre Kataraktoperation mittels Saug-Spül-Verfahren oder Phakoemulsifikation mit IOL-Implantation
GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNGKernpositionBerechnung einer intraokularen Linse, je Auge
GOÄ-Nr. A1250-TORISCH-PRAEOPKernpositionAm Operationstag einmal für eine tatsächlich durchgeführte präoperative Achsmarkierung.
GOÄ-Nr. A1250-TORISCH-INTRAOPBedingt / alternativAm Operationstag zusätzlich einmal nur bei tatsächlich durchgeführter intraoperativer Achsmessung.
GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIEBedingt / alternativQuantitative Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1375

Kernposition der Kombination

Extrakapsuläre Kataraktoperation mittels Saug-Spül-Verfahren oder Phakoemulsifikation mit IOL-Implantation

Behandlungsphase: operative Sitzung
GOÄ A7016-IOL-BERECHNUNG

Kernposition der Kombination

Berechnung einer intraokularen Linse, je Auge

Analog bewertet zu: 1212
Behandlungsphase: präoperativ
GOÄ A1250-TORISCH-PRAEOP

Kernposition der Kombination

Am Operationstag einmal für eine tatsächlich durchgeführte präoperative Achsmarkierung.

Analog bewertet zu: 1250
Höchstzahl: 2
Behandlungsphase: Operationstag präoperativ
GOÄ A1250-TORISCH-INTRAOP

Bedingte oder alternative Position

Am Operationstag zusätzlich einmal nur bei tatsächlich durchgeführter intraoperativer Achsmessung.

Analog bewertet zu: 1250
Behandlungsphase: Operationstag intraoperativ
GOÄ A7009-TOPOGRAPHIE

Bedingte oder alternative Position

Quantitative Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie

Analog bewertet zu: 415

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Astigmatismus
IOL-Berechnung
Achsenmarkierung/-messung
Wunschleistungsvereinbarung falls einschlägig

Wie grenzt sich „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ sowie „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: torische IOL, Astigmatismus, Sonderlinse

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1375: Extrakapsuläre Kataraktoperation mittels Saug-Spül-Verfahren oder Phakoemulsifikation mit IOL-Implantation

GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNG: Berechnung einer intraokularen Linse, je Auge

GOÄ-Nr. A1250-TORISCH-PRAEOP: Am Operationstag einmal für eine tatsächlich durchgeführte präoperative Achsmarkierung.

Astigmatismus

IOL-Berechnung

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1375 (Extrakapsuläre Kataraktoperation mittels Saug-Spül-Verfahren oder Phakoemulsifikation mit IOL-Implantation); GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNG (Berechnung einer intraokularen Linse, je Auge); GOÄ-Nr. A1250-TORISCH-PRAEOP (Am Operationstag einmal für eine tatsächlich durchgeführte präoperative Achsmarkierung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A1250-TORISCH-INTRAOP gilt zusätzlich: Am Operationstag zusätzlich einmal nur bei tatsächlich durchgeführter intraoperativer Achsmessung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A1250-TORISCH-INTRAOP wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Am Operationstag zusätzlich einmal nur bei tatsächlich durchgeführter intraoperativer Achsmessung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Augenheilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1375, GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNG und GOÄ-Nr. A1250-TORISCH-PRAEOP als Kernpositionen. GOÄ-Nr. A1250-TORISCH-INTRAOP und GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIE kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1375, GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNG und GOÄ-Nr. A1250-TORISCH-PRAEOP. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ sowie „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.