Welche GOÄ-Ziffern sind für „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichLinse und Katarakt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ in Betracht?

Für „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1201, GOÄ-Nr. 1240, GOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNG als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1256 und GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ stehen Katarakt, Grauer Star, Biometrie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1201KernpositionSubjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern
GOÄ-Nr. 1240KernpositionSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1242KernpositionBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1256Bedingt / alternativTonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer
GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNGKernpositionBerechnung einer intraokularen Linse, je Auge
GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGEBedingt / alternativOptische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 1201

Kernposition der Kombination

Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern

GOÄ 1240

Kernposition der Kombination

Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ 1242

Kernposition der Kombination

Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

GOÄ 1256

Bedingte oder alternative Position

Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer

GOÄ A7016-IOL-BERECHNUNG

Kernposition der Kombination

Berechnung einer intraokularen Linse, je Auge

Analog bewertet zu: 1212
GOÄ A7015-PACHY-ERSTES-AUGE

Bedingte oder alternative Position

Optische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge

Analog bewertet zu: 410

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Visus/Refraktion
Linsentrübung
Fundus
Augendruck
IOL-Zielrefraktion

Wie grenzt sich „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ sowie „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Katarakt, Grauer Star, Biometrie

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1201: Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern

GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

Visus/Refraktion

Linsentrübung

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1201 (Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern); GOÄ-Nr. 1240 (Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte); GOÄ-Nr. 1242 (Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie); GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNG (Berechnung einer intraokularen Linse, je Auge). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1201, GOÄ-Nr. 1240, GOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNG als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1256 und GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1201, GOÄ-Nr. 1240, GOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNG. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ sowie „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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