Nachstar – Diszision/Kapsulotomie
Augenheilkunde · Linse und Katarakt

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Behandelt eine optisch relevante Trübung oder Fehlposition im Zusammenhang mit der Intraokularlinse und soll die klare optische Achse wiederherstellen. Die Labordiagnostik umfasst diszision der klaren oder getrübten Linse oder des Nachstars und Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte.
Wann ist sie anwendbar?
Bei objektivierbarer Visus-/Blendebeeinträchtigung durch Nachstar oder dezentrierte beziehungsweise komplizierte IOL nach Ausschluss retinaler und kornealer Ursachen. Erforderliche Kernleistungen: Diszision/Kapsulotomie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1240 | Kernposition | Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte |
| GOÄ-Nr. 1242 | Bedingt / alternativ | Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie |
| GOÄ-Nr. 1256 | Bedingt / alternativ | Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer |
| GOÄ-Nr. 1348 | Kernposition | Diszision der klaren oder getrübten Linse oder des Nachstars |
| GOÄ-Nr. 1253 | Bedingt / alternativ | Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ sowie „Dezentrierte oder luxierte IOL – operative Reposition“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1348: Diszision der klaren oder getrübten Linse oder des Nachstars
Visusminderung
Nachstarbefund
Auge
Laser-/Diszisionsdurchführung
postoperativer Druck
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
