Nachstar – Diszision/Kapsulotomie

Augenheilkunde · Linse und Katarakt

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichLinse und Katarakt
KernpositionenGOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1348
GOÄ-Abrechnung für Nachstar – Diszision/Kapsulotomie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Behandelt eine optisch relevante Trübung oder Fehlposition im Zusammenhang mit der Intraokularlinse und soll die klare optische Achse wiederherstellen. Die Labordiagnostik umfasst diszision der klaren oder getrübten Linse oder des Nachstars und Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte.

Wann ist sie anwendbar?

Bei objektivierbarer Visus-/Blendebeeinträchtigung durch Nachstar oder dezentrierte beziehungsweise komplizierte IOL nach Ausschluss retinaler und kornealer Ursachen. Erforderliche Kernleistungen: Diszision/Kapsulotomie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1240KernpositionSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1242Bedingt / alternativBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1256Bedingt / alternativTonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer
GOÄ-Nr. 1348KernpositionDiszision der klaren oder getrübten Linse oder des Nachstars
GOÄ-Nr. 1253Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ sowie „Dezentrierte oder luxierte IOL – operative Reposition“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ-Nr. 1348: Diszision der klaren oder getrübten Linse oder des Nachstars

Visusminderung

Nachstarbefund

Auge

Laser-/Diszisionsdurchführung

postoperativer Druck

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.