Welche GOÄ-Ziffern sind für „Nachstar – Diszision/Kapsulotomie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Nachstar – Diszision/Kapsulotomie“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichLinse und Katarakt
KernpositionenGOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1348
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Nachstar – Diszision/Kapsulotomie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Nachstar – Diszision/Kapsulotomie“ in Betracht?

Für „Nachstar – Diszision/Kapsulotomie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1348 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1242, GOÄ-Nr. 1256 und GOÄ-Nr. 1253 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Nachstar – Diszision/Kapsulotomie“ stehen Nachstar, YAG-Kapsulotomie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1240KernpositionSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1242Bedingt / alternativBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1256Bedingt / alternativTonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer
GOÄ-Nr. 1348KernpositionDiszision der klaren oder getrübten Linse oder des Nachstars
GOÄ-Nr. 1253Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Nachstar – Diszision/Kapsulotomie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 1240

Kernposition der Kombination

Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ 1242

Bedingte oder alternative Position

Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

GOÄ 1256

Bedingte oder alternative Position

Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer

GOÄ 1348

Kernposition der Kombination

Diszision der klaren oder getrübten Linse oder des Nachstars

GOÄ 1253

Bedingte oder alternative Position

Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Nachstar – Diszision/Kapsulotomie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Visusminderung
Nachstarbefund
Auge
Laser-/Diszisionsdurchführung
postoperativer Druck

Wie grenzt sich „Nachstar – Diszision/Kapsulotomie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Nachstar – Diszision/Kapsulotomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ sowie „Dezentrierte oder luxierte IOL – operative Reposition“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Nachstar – Diszision/Kapsulotomie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Nachstar, YAG-Kapsulotomie

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ-Nr. 1348: Diszision der klaren oder getrübten Linse oder des Nachstars

Visusminderung

Nachstarbefund

Auge

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Nachstar – Diszision/Kapsulotomie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Nachstar – Diszision/Kapsulotomie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1240 (Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte); GOÄ-Nr. 1348 (Diszision der klaren oder getrübten Linse oder des Nachstars). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Nachstar – Diszision/Kapsulotomie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Nachstar – Diszision/Kapsulotomie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Augenheilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Nachstar – Diszision/Kapsulotomie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1348 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1242, GOÄ-Nr. 1256 und GOÄ-Nr. 1253 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. 1348. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Nachstar – Diszision/Kapsulotomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“ sowie „Dezentrierte oder luxierte IOL – operative Reposition“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.