Dezentrierte oder luxierte IOL – operative Reposition

Augenheilkunde · Linse und Katarakt

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichLinse und Katarakt
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. A7026-ZONULA und GOÄ-Nr. 1384
GOÄ-Abrechnung für Dezentrierte oder luxierte IOL – operative Reposition

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt bei fehlpositionierter oder problematischer Intraokularlinse die optische Achse und sichere Linsenlage durch Reposition oder Explantation wieder her. Der Eingriff umfasst operative Reposition.

Wann ist sie anwendbar?

Bei relevanter Sehbeeinträchtigung, Instabilität, Entzündung oder Gefährdung intraokularer Strukturen; Vorgehen richtet sich nach Kapselsack, Aufhängung und verbleibender Linsenoption. Erforderliche Kernleistung: Operative Reposition; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A7021-IOL-REPOSITIONKernpositionOperative Reposition einer intraokularen Linse
GOÄ-Nr. A7026-ZONULABedingt / alternativChirurgische Maßnahmen bei Erkrankungen des Aufhängeapparates der Linse
GOÄ-Nr. 1384Bedingt / alternativVordere Vitrektomie als selbständige Leistung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7021-IOL-REPOSITION

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 1353
GOÄ A7026-ZONULA

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1326

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Komplizierte IOL – operative Explantation“ sowie „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. A7021-IOL-REPOSITION: Operative Reposition einer intraokularen Linse

IOL-Lage

Zonulabefund

Repositionstechnik

Auge

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. A7026-ZONULA wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Chirurgische Maßnahmen bei Erkrankungen des Aufhängeapparates der Linse

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.