Welche GOÄ-Ziffern sind für „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichLinse und Katarakt
KernpositionenGOÄ-Nr. 1375
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ in Betracht?

Für „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1375 als Kernposition. GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNG, GOÄ-Nr. A7020-OKULOPRESSION und GOÄ-Nr. 1384 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ stehen Phakoemulsifikation, Kataraktoperation, IOL. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1375KernpositionExtrakapsuläre Kataraktoperation mittels Saug-Spül-Verfahren oder Phakoemulsifikation mit IOL-Implantation
GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNGBedingt / alternativBerechnung einer intraokularen Linse, je Auge
GOÄ-Nr. A7020-OKULOPRESSIONBedingt / alternativPräoperative kontrollierte Bulbushypotonie mittels Okulopression
GOÄ-Nr. 1384Bedingt / alternativNur bei eigenständiger, nicht bereits vom Kataraktoperationsinhalt umfasster vorderer Vitrektomie aufgrund einer Komplikation; manuell prüfen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1375

Kernposition der Kombination

Extrakapsuläre Kataraktoperation mittels Saug-Spül-Verfahren oder Phakoemulsifikation mit IOL-Implantation

Behandlungsphase: operative Sitzung
GOÄ A7016-IOL-BERECHNUNG

Bedingte oder alternative Position

Berechnung einer intraokularen Linse, je Auge

Analog bewertet zu: 1212
Behandlungsphase: präoperativ
GOÄ A7020-OKULOPRESSION

Bedingte oder alternative Position

Präoperative kontrollierte Bulbushypotonie mittels Okulopression

Analog bewertet zu: 1257
Behandlungsphase: präoperativ
GOÄ 1384

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger, nicht bereits vom Kataraktoperationsinhalt umfasster vorderer Vitrektomie aufgrund einer Komplikation; manuell prüfen.

Behandlungsphase: operative Sitzung

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“?

Hinweise zur Kombination

Femtosekundenlaser ist nach aktueller BÄK/BGH-Einordnung grundsätzlich eine Modifikation der Kataraktoperation und keine automatisch zusätzliche Analogposition.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Auge
Operationsindikation
IOL-Daten
Operationsverlauf/Komplikationen

Wie grenzt sich „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“ sowie „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Phakoemulsifikation, Kataraktoperation, IOL

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1375: Extrakapsuläre Kataraktoperation mittels Saug-Spül-Verfahren oder Phakoemulsifikation mit IOL-Implantation

Auge

Operationsindikation

IOL-Daten

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1375 (Extrakapsuläre Kataraktoperation mittels Saug-Spül-Verfahren oder Phakoemulsifikation mit IOL-Implantation). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNG gilt zusätzlich: Berechnung einer intraokularen Linse, je Auge.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNG wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Berechnung einer intraokularen Linse, je Auge


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Für „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1375 als Kernposition. GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNG, GOÄ-Nr. A7020-OKULOPRESSION und GOÄ-Nr. 1384 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1375. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“ sowie „Katarakt – präoperative Diagnostik und IOL-Berechnung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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