Welche GOÄ-Ziffern sind für „Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichLinse und Katarakt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie“ in Betracht?

Für „Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1375 und GOÄ-Nr. A7026-ZONULA als Kernpositionen. GOÄ-Nr. A7014-UBM und GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNG kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie“ stehen Linsensubluxation, Zonula, Pseudoexfoliation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1375KernpositionExtrakapsuläre Kataraktoperation mittels Saug-Spül-Verfahren oder Phakoemulsifikation mit IOL-Implantation
GOÄ-Nr. A7026-ZONULAKernpositionNeben Kataraktoperation nur bei präoperativ indiziertem eigenständigem Zweiteingriff wegen besonderer Erkrankung.
GOÄ-Nr. A7014-UBMBedingt / alternativUltraschall-Biomikroskopie der vorderen Augenabschnitte, einmal je Sitzung
GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNGBedingt / alternativBerechnung einer intraokularen Linse, je Auge

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1375

Kernposition der Kombination

Extrakapsuläre Kataraktoperation mittels Saug-Spül-Verfahren oder Phakoemulsifikation mit IOL-Implantation

GOÄ A7026-ZONULA

Kernposition der Kombination

Neben Kataraktoperation nur bei präoperativ indiziertem eigenständigem Zweiteingriff wegen besonderer Erkrankung.

Analog bewertet zu: 1326
GOÄ A7014-UBM

Bedingte oder alternative Position

Ultraschall-Biomikroskopie der vorderen Augenabschnitte, einmal je Sitzung

Analog bewertet zu: 413
GOÄ A7016-IOL-BERECHNUNG

Bedingte oder alternative Position

Berechnung einer intraokularen Linse, je Auge

Analog bewertet zu: 1212

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

präoperativer Zonulabefund
Indikation des Zweiteingriffs
Operationsschritte
IOL

Wie grenzt sich „Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ sowie „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Linsensubluxation, Zonula, Pseudoexfoliation

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1375: Extrakapsuläre Kataraktoperation mittels Saug-Spül-Verfahren oder Phakoemulsifikation mit IOL-Implantation

GOÄ-Nr. A7026-ZONULA: Neben Kataraktoperation nur bei präoperativ indiziertem eigenständigem Zweiteingriff wegen besonderer Erkrankung.

präoperativer Zonulabefund

Indikation des Zweiteingriffs

Operationsschritte

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1375 (Extrakapsuläre Kataraktoperation mittels Saug-Spül-Verfahren oder Phakoemulsifikation mit IOL-Implantation); GOÄ-Nr. A7026-ZONULA (Neben Kataraktoperation nur bei präoperativ indiziertem eigenständigem Zweiteingriff wegen besonderer Erkrankung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A7014-UBM gilt zusätzlich: Ultraschall-Biomikroskopie der vorderen Augenabschnitte, einmal je Sitzung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A7014-UBM wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Ultraschall-Biomikroskopie der vorderen Augenabschnitte, einmal je Sitzung


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1375 und GOÄ-Nr. A7026-ZONULA als Kernpositionen. GOÄ-Nr. A7014-UBM und GOÄ-Nr. A7016-IOL-BERECHNUNG kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1375 und GOÄ-Nr. A7026-ZONULA. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Linsensubluxation/Pseudoexfoliation – Kataraktoperation mit Zonulachirurgie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“ sowie „Katarakt mit Astigmatismus – Phako, torische IOL und Achslagenmessung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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