Welche GOÄ-Ziffern sind für „Komplizierte IOL – operative Explantation“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Komplizierte IOL – operative Explantation“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichLinse und Katarakt
KernpositionenGOÄ-Nr. 1353
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Komplizierte IOL – operative Explantation

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Komplizierte IOL – operative Explantation“ in Betracht?

Für „Komplizierte IOL – operative Explantation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1353 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1352, GOÄ-Nr. A7026-ZONULA und GOÄ-Nr. 1384 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Komplizierte IOL – operative Explantation“ stehen IOL-Explantation, Kunstlinse entfernen. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1353KernpositionExtraktion einer eingepflanzten Linse
GOÄ-Nr. 1352Bedingt / alternativNur wenn in einer eigenständigen Leistung tatsächlich eine neue IOL implantiert wird.
GOÄ-Nr. A7026-ZONULABedingt / alternativChirurgische Maßnahmen bei Erkrankungen des Aufhängeapparates der Linse
GOÄ-Nr. 1384Bedingt / alternativVordere Vitrektomie als selbständige Leistung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Komplizierte IOL – operative Explantation“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1353

Kernposition der Kombination

Extraktion einer eingepflanzten Linse

GOÄ 1352

Bedingte oder alternative Position

Nur wenn in einer eigenständigen Leistung tatsächlich eine neue IOL implantiert wird.

GOÄ A7026-ZONULA

Bedingte oder alternative Position

Chirurgische Maßnahmen bei Erkrankungen des Aufhängeapparates der Linse

Analog bewertet zu: 1326
GOÄ 1384

Bedingte oder alternative Position

Vordere Vitrektomie als selbständige Leistung

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Komplizierte IOL – operative Explantation“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation
IOL-Typ/Lage
Explantation
gegebenenfalls neue IOL

Wie grenzt sich „Komplizierte IOL – operative Explantation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Komplizierte IOL – operative Explantation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Dezentrierte oder luxierte IOL – operative Reposition“ sowie „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Komplizierte IOL – operative Explantation“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: IOL-Explantation, Kunstlinse entfernen

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1353: Extraktion einer eingepflanzten Linse

Indikation

IOL-Typ/Lage

Explantation

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Komplizierte IOL – operative Explantation“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Komplizierte IOL – operative Explantation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1353 (Extraktion einer eingepflanzten Linse). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1352 gilt zusätzlich: Nur wenn in einer eigenständigen Leistung tatsächlich eine neue IOL implantiert wird.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Komplizierte IOL – operative Explantation“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1352 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur wenn in einer eigenständigen Leistung tatsächlich eine neue IOL implantiert wird.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Komplizierte IOL – operative Explantation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Komplizierte IOL – operative Explantation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1353 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1352, GOÄ-Nr. A7026-ZONULA und GOÄ-Nr. 1384 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1353. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Komplizierte IOL – operative Explantation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Dezentrierte oder luxierte IOL – operative Reposition“ sowie „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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