Komplizierte IOL – operative Explantation

Augenheilkunde · Linse und Katarakt

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichLinse und Katarakt
KernpositionenGOÄ-Nr. 1353
GOÄ-Abrechnung für Komplizierte IOL – operative Explantation

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt bei fehlpositionierter oder problematischer Intraokularlinse die optische Achse und sichere Linsenlage durch Reposition oder Explantation wieder her. Der Eingriff umfasst operative Explantation.

Wann ist sie anwendbar?

Bei relevanter Sehbeeinträchtigung, Instabilität, Entzündung oder Gefährdung intraokularer Strukturen; Vorgehen richtet sich nach Kapselsack, Aufhängung und verbleibender Linsenoption. Erforderliche Kernleistung: Operative Explantation; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1353KernpositionExtraktion einer eingepflanzten Linse
GOÄ-Nr. 1352Bedingt / alternativEinpflanzung einer intraokularen Linse als selbständige Leistung. Nur wenn in einer eigenständigen Leistung tatsächlich eine neue IOL implantiert wird.
GOÄ-Nr. A7026-ZONULABedingt / alternativChirurgische Maßnahmen bei Erkrankungen des Aufhängeapparates der Linse
GOÄ-Nr. 1384Bedingt / alternativVordere Vitrektomie als selbständige Leistung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7026-ZONULA

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1326

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Dezentrierte oder luxierte IOL – operative Reposition“ sowie „Katarakt – Phakoemulsifikation mit Implantation einer IOL“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1353: Extraktion einer eingepflanzten Linse

Indikation

IOL-Typ/Lage

Explantation

gegebenenfalls neue IOL

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1352 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur wenn in einer eigenständigen Leistung tatsächlich eine neue IOL implantiert wird.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.