Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung

Augenheilkunde · Refraktion und Sehhilfen

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichRefraktion und Sehhilfen
KernpositionenGOÄ-Nr. 1200 und GOÄ-Nr. 1203
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1207 und GOÄ-Nr. 1240
GOÄ-Abrechnung für Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Quantifiziert den optischen Brechungsfehler und trennt sphärische von zylindrischen Anteilen als Grundlage einer passenden Sehkorrektion. Die Abklärung umfasst refraktion und Akkommodationsmessung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Visusminderung, subjektiv veränderter Sehschärfe oder vor einer Korrektionsentscheidung, sofern eine vollständige Refraktionsbestimmung erforderlich ist. Erforderliche Kernleistungen: Refraktion und Akkommodationsmessung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1200KernpositionSubjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern
GOÄ-Nr. 1203KernpositionMessung der Maximal- oder Gebrauchsakkommodation mittels Akkommodometer oder Optometer
GOÄ-Nr. 1207Bedingt / alternativPrüfung von Mehrstärken- oder Prismenbrillen bei subjektiver Brillenunverträglichkeit
GOÄ-Nr. 1240Bedingt / alternativSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Myopie/Astigmatismus – vollständige Refraktionsbestimmung“ sowie „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1200: Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern

GOÄ-Nr. 1203: Messung der Maximal- oder Gebrauchsakkommodation mittels Akkommodometer oder Optometer

Fern- und Nahvisus

Akkommodationsbreite

Nahzusatz

Beschwerden mit Mehrstärkenbrille

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.