Welche GOÄ-Ziffern sind für „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichRefraktion und Sehhilfen
KernpositionenGOÄ-Nr. 1200 und GOÄ-Nr. 1203
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1207 und GOÄ-Nr. 1240
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“ in Betracht?

Für „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1200 und GOÄ-Nr. 1203 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1207 und GOÄ-Nr. 1240 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“ stehen Presbyopie, Lesebrille, Akkommodation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1200KernpositionSubjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern
GOÄ-Nr. 1203KernpositionMessung der Maximal- oder Gebrauchsakkommodation mittels Akkommodometer oder Optometer
GOÄ-Nr. 1207Bedingt / alternativPrüfung von Mehrstärken- oder Prismenbrillen bei subjektiver Brillenunverträglichkeit
GOÄ-Nr. 1240Bedingt / alternativSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 1200

Kernposition der Kombination

Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern

GOÄ 1203

Kernposition der Kombination

Messung der Maximal- oder Gebrauchsakkommodation mittels Akkommodometer oder Optometer

GOÄ 1207

Bedingte oder alternative Position

Prüfung von Mehrstärken- oder Prismenbrillen bei subjektiver Brillenunverträglichkeit

GOÄ 1240

Bedingte oder alternative Position

Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Fern- und Nahvisus
Akkommodationsbreite
Nahzusatz
Beschwerden mit Mehrstärkenbrille

Wie grenzt sich „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Myopie/Astigmatismus – vollständige Refraktionsbestimmung“ sowie „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Presbyopie, Lesebrille, Akkommodation

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1200: Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern

GOÄ-Nr. 1203: Messung der Maximal- oder Gebrauchsakkommodation mittels Akkommodometer oder Optometer

Fern- und Nahvisus

Akkommodationsbreite

Nahzusatz

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1200 (Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern); GOÄ-Nr. 1203 (Messung der Maximal- oder Gebrauchsakkommodation mittels Akkommodometer oder Optometer). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Für „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1200 und GOÄ-Nr. 1203 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1207 und GOÄ-Nr. 1240 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1200 und GOÄ-Nr. 1203. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Presbyopie oder Akkommodationsstörung – Refraktion und Akkommodationsmessung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Myopie/Astigmatismus – vollständige Refraktionsbestimmung“ sowie „Anisometropie/Aniseikonie – qualitative und quantitative Spezialdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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