Welche GOÄ-Ziffern sind für „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichGlaukom
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ in Betracht?

Für „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1240, GOÄ-Nr. 1241, GOÄ-Nr. 1256, GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE und GOÄ-Nr. A424-OCT als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ANDERES-AUGE und GOÄ-Nr. A7013-RASTERPERIMETRIE kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ stehen Glaukomverdacht, Augendruck, Papille. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1240KernpositionSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1241KernpositionGonioskopie
GOÄ-Nr. 1256KernpositionTonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer
GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGEKernpositionOptische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge
GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ANDERES-AUGEBedingt / alternativMessung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke des anderen Auges
GOÄ-Nr. A424-OCTKernpositionOptische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
GOÄ-Nr. A7013-RASTERPERIMETRIEBedingt / alternativRechnergestützte statische Rasterperimetrie einschließlich Dokumentation

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 1240

Kernposition der Kombination

Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ 1241

Kernposition der Kombination

Gonioskopie

GOÄ 1256

Kernposition der Kombination

Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer

GOÄ A7015-PACHY-ERSTES-AUGE

Kernposition der Kombination

Optische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge

Analog bewertet zu: 410
GOÄ A7015-PACHY-ANDERES-AUGE

Bedingte oder alternative Position

Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke des anderen Auges

Analog bewertet zu: 420
GOÄ A424-OCT

Kernposition der Kombination

Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits

Analog bewertet zu: 424
GOÄ A7013-RASTERPERIMETRIE

Bedingte oder alternative Position

Rechnergestützte statische Rasterperimetrie einschließlich Dokumentation

Analog bewertet zu: 1227

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Papille/RNFL
Kammerwinkel
IOP
Hornhautdicke
Gesichtsfeld

Wie grenzt sich „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akuter Winkelblock – Notfalldiagnostik und Vorderkammerentlastung“ sowie „Offenwinkelglaukom – Lasertrabekuloplastik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Glaukomverdacht, Augendruck, Papille

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ-Nr. 1241: Gonioskopie

GOÄ-Nr. 1256: Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer

Papille/RNFL

Kammerwinkel

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1240 (Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte); GOÄ-Nr. 1241 (Gonioskopie); GOÄ-Nr. 1256 (Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer); GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE (Optische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge); GOÄ-Nr. A424-OCT (Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1240, GOÄ-Nr. 1241, GOÄ-Nr. 1256, GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE und GOÄ-Nr. A424-OCT als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ANDERES-AUGE und GOÄ-Nr. A7013-RASTERPERIMETRIE kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1240, GOÄ-Nr. 1241, GOÄ-Nr. 1256, GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE und GOÄ-Nr. A424-OCT. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akuter Winkelblock – Notfalldiagnostik und Vorderkammerentlastung“ sowie „Offenwinkelglaukom – Lasertrabekuloplastik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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