Welche GOÄ-Ziffern sind für „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ in Betracht?
Für „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1240, GOÄ-Nr. 1241, GOÄ-Nr. 1256, GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE und GOÄ-Nr. A424-OCT als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ANDERES-AUGE und GOÄ-Nr. A7013-RASTERPERIMETRIE kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ stehen Glaukomverdacht, Augendruck, Papille. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1240 | Kernposition | Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte |
| GOÄ-Nr. 1241 | Kernposition | Gonioskopie |
| GOÄ-Nr. 1256 | Kernposition | Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer |
| GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE | Kernposition | Optische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge |
| GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ANDERES-AUGE | Bedingt / alternativ | Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke des anderen Auges |
| GOÄ-Nr. A424-OCT | Kernposition | Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits |
| GOÄ-Nr. A7013-RASTERPERIMETRIE | Bedingt / alternativ | Rechnergestützte statische Rasterperimetrie einschließlich Dokumentation |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Kernposition der Kombination
Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
Kernposition der Kombination
Gonioskopie
Kernposition der Kombination
Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer
Kernposition der Kombination
Optische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge
Bedingte oder alternative Position
Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke des anderen Auges
Kernposition der Kombination
Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
Bedingte oder alternative Position
Rechnergestützte statische Rasterperimetrie einschließlich Dokumentation
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akuter Winkelblock – Notfalldiagnostik und Vorderkammerentlastung“ sowie „Offenwinkelglaukom – Lasertrabekuloplastik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Glaukomverdacht, Augendruck, Papille
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. 1241: Gonioskopie
GOÄ-Nr. 1256: Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer
Papille/RNFL
Kammerwinkel
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1240 (Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte); GOÄ-Nr. 1241 (Gonioskopie); GOÄ-Nr. 1256 (Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer); GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE (Optische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge); GOÄ-Nr. A424-OCT (Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akuter Winkelblock – Notfalldiagnostik und Vorderkammerentlastung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Offenwinkelglaukom – Lasertrabekuloplastik
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1240, GOÄ-Nr. 1241, GOÄ-Nr. 1256, GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE und GOÄ-Nr. A424-OCT. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akuter Winkelblock – Notfalldiagnostik und Vorderkammerentlastung“ sowie „Offenwinkelglaukom – Lasertrabekuloplastik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
