Welche GOÄ-Ziffern sind für „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichGlaukom
KernpositionenGOÄ-Nr. 1359
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ in Betracht?

Für „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1359 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1257, GOÄ-Nr. 1241 und GOÄ-Nr. A7014-UBM kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ stehen Zyklokryotherapie, Zyklodiathermie, therapierefraktäres Glaukom. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1359KernpositionZyklodiathermie- oder Kryozyklotherapie-Operation
GOÄ-Nr. 1257Bedingt / alternativTonometrische Kurve mit mindestens vier Messungen
GOÄ-Nr. 1241Bedingt / alternativGonioskopie
GOÄ-Nr. A7014-UBMBedingt / alternativUltraschall-Biomikroskopie der vorderen Augenabschnitte, einmal je Sitzung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1359

Kernposition der Kombination

Zyklodiathermie- oder Kryozyklotherapie-Operation

GOÄ 1257

Bedingte oder alternative Position

Tonometrische Kurve mit mindestens vier Messungen

GOÄ 1241

Bedingte oder alternative Position

Gonioskopie

GOÄ A7014-UBM

Bedingte oder alternative Position

Ultraschall-Biomikroskopie der vorderen Augenabschnitte, einmal je Sitzung

Analog bewertet zu: 413

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation
Ausgangsdruck
Verfahren
behandeltes Auge

Wie grenzt sich „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ sowie „Akuter Winkelblock – Notfalldiagnostik und Vorderkammerentlastung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Zyklokryotherapie, Zyklodiathermie, therapierefraktäres Glaukom

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1359: Zyklodiathermie- oder Kryozyklotherapie-Operation

Indikation

Ausgangsdruck

Verfahren

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1359 (Zyklodiathermie- oder Kryozyklotherapie-Operation). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1257 gilt zusätzlich: Tonometrische Kurve mit mindestens vier Messungen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1257 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Tonometrische Kurve mit mindestens vier Messungen


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1359 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1257, GOÄ-Nr. 1241 und GOÄ-Nr. A7014-UBM kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1359. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ sowie „Akuter Winkelblock – Notfalldiagnostik und Vorderkammerentlastung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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