Welche GOÄ-Ziffern sind für „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichGlaukom
KernpositionenGOÄ-Nr. 1361
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ in Betracht?

Für „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1361 als Kernposition. GOÄ-Nr. A7020-OKULOPRESSION und GOÄ-Nr. A7022-PUPILLENREKONSTRUKTION kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ stehen Glaukom, Fisteloperation, Kammerwasserabfluss. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1361KernpositionFistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen bei Glaukom
GOÄ-Nr. A7020-OKULOPRESSIONBedingt / alternativNur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter präoperativer Okulopression.
GOÄ-Nr. A7022-PUPILLENREKONSTRUKTIONBedingt / alternativNur bei zusätzlichem selbständig indiziertem Rekonstruktionseingriff.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1361

Kernposition der Kombination

Fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen bei Glaukom

GOÄ A7020-OKULOPRESSION

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter präoperativer Okulopression.

Analog bewertet zu: 1257
Behandlungsphase: präoperativ
GOÄ A7022-PUPILLENREKONSTRUKTION

Bedingte oder alternative Position

Nur bei zusätzlichem selbständig indiziertem Rekonstruktionseingriff.

Analog bewertet zu: 1326

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 1361 und Nr. 1382 sind alternative Operationsleistungen; nicht für denselben Eingriff kumulieren.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Operationsindikation
konkretes Verfahren
Auge
zusätzliche selbständige Eingriffe

Erforderliche Auswahlpositionen

1382
1361

Wie grenzt sich „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ sowie „Therapierefraktäres Glaukom – Goniotrepanation/Trabekulektomie/Trabekulotomie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Glaukom, Fisteloperation, Kammerwasserabfluss

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1361: Fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen bei Glaukom

Operationsindikation

konkretes Verfahren

Auge

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1361 (Fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen bei Glaukom). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A7020-OKULOPRESSION gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter präoperativer Okulopression.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A7020-OKULOPRESSION wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter präoperativer Okulopression.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1361 als Kernposition. GOÄ-Nr. A7020-OKULOPRESSION und GOÄ-Nr. A7022-PUPILLENREKONSTRUKTION kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1361. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ sowie „Therapierefraktäres Glaukom – Goniotrepanation/Trabekulektomie/Trabekulotomie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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