Welche GOÄ-Ziffern sind für „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ in Betracht?
Für „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1361 als Kernposition. GOÄ-Nr. A7020-OKULOPRESSION und GOÄ-Nr. A7022-PUPILLENREKONSTRUKTION kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ stehen Glaukom, Fisteloperation, Kammerwasserabfluss. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1361 | Kernposition | Fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen bei Glaukom |
| GOÄ-Nr. A7020-OKULOPRESSION | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter präoperativer Okulopression. |
| GOÄ-Nr. A7022-PUPILLENREKONSTRUKTION | Bedingt / alternativ | Nur bei zusätzlichem selbständig indiziertem Rekonstruktionseingriff. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen bei Glaukom
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter präoperativer Okulopression.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei zusätzlichem selbständig indiziertem Rekonstruktionseingriff.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Auswahlpositionen
Wie grenzt sich „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ sowie „Therapierefraktäres Glaukom – Goniotrepanation/Trabekulektomie/Trabekulotomie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Glaukom, Fisteloperation, Kammerwasserabfluss
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1361: Fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen bei Glaukom
Operationsindikation
konkretes Verfahren
Auge
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1361 (Fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen bei Glaukom). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A7020-OKULOPRESSION gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter präoperativer Okulopression.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. A7020-OKULOPRESSION wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter präoperativer Okulopression.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Therapierefraktäres Glaukom – Goniotrepanation/Trabekulektomie/Trabekulotomie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akuter Winkelblock – Notfalldiagnostik und Vorderkammerentlastung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1361. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Therapierefraktäres Glaukom – fistelbildende Operation oder Eingriff an kammerwasserabführenden Wegen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ sowie „Therapierefraktäres Glaukom – Goniotrepanation/Trabekulektomie/Trabekulotomie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
