Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik

Augenheilkunde · Glaukom

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichGlaukom
KernpositionenGOÄ-Nr. 1257
GOÄ-Abrechnung für Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet Augeninnendruck, Sehnervenschädigung und Gesichtsfunktion gemeinsam ein, um Progression nicht allein aus einem Einzelmesswert abzuleiten. Die Abklärung umfasst tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik.

Wann ist sie anwendbar?

Geeignet bei Glaukomverdacht, auffälliger Papille, okulärer Hypertension oder zur strukturell-funktionellen Verlaufskontrolle eines gesicherten Glaukoms. Erforderliche Kernleistung: Tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1257KernpositionTonometrische Kurve mit mindestens vier Messungen
GOÄ-Nr. 1241Bedingt / alternativGonioskopie
GOÄ-Nr. A7012-FDTBedingt / alternativFrequenzverdopplungs- oder Rauschfeldperimetrie
GOÄ-Nr. A7010-SLOBedingt / alternativLaserscanning-Ophthalmoskopie
GOÄ-Nr. 1253Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7012-FDT

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1229
GOÄ A7010-SLO

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1249

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ sowie „Akuter Winkelblock – Notfalldiagnostik und Vorderkammerentlastung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1257: Tonometrische Kurve mit mindestens vier Messungen

mindestens vier Messungen

Zeitpunkte

Medikation

Papillen-/Gesichtsfeldverlauf

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.