Welche GOÄ-Ziffern sind für „Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichGlaukom
KernpositionenGOÄ-Nr. 1257
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik“ in Betracht?

Für „Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1257 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1241, GOÄ-Nr. A7012-FDT, GOÄ-Nr. A7010-SLO und GOÄ-Nr. 1253 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik“ stehen Tagesdruckprofil, Glaukomkontrolle. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1257KernpositionTonometrische Kurve mit mindestens vier Messungen
GOÄ-Nr. 1241Bedingt / alternativGonioskopie
GOÄ-Nr. A7012-FDTBedingt / alternativFrequenzverdopplungs- oder Rauschfeldperimetrie
GOÄ-Nr. A7010-SLOBedingt / alternativLaserscanning-Ophthalmoskopie
GOÄ-Nr. 1253Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 1257

Kernposition der Kombination

Tonometrische Kurve mit mindestens vier Messungen

GOÄ 1241

Bedingte oder alternative Position

Gonioskopie

GOÄ A7012-FDT

Bedingte oder alternative Position

Frequenzverdopplungs- oder Rauschfeldperimetrie

Analog bewertet zu: 1229
GOÄ A7010-SLO

Bedingte oder alternative Position

Laserscanning-Ophthalmoskopie

Analog bewertet zu: 1249
GOÄ 1253

Bedingte oder alternative Position

Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

mindestens vier Messungen
Zeitpunkte
Medikation
Papillen-/Gesichtsfeldverlauf

Wie grenzt sich „Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ sowie „Akuter Winkelblock – Notfalldiagnostik und Vorderkammerentlastung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Tagesdruckprofil, Glaukomkontrolle

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1257: Tonometrische Kurve mit mindestens vier Messungen

mindestens vier Messungen

Zeitpunkte

Medikation

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1257 (Tonometrische Kurve mit mindestens vier Messungen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Für „Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1257 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1241, GOÄ-Nr. A7012-FDT, GOÄ-Nr. A7010-SLO und GOÄ-Nr. 1253 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1257. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Glaukom – tonometrische Tageskurve mit Progressionsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schmerzhaftes therapierefraktäres Glaukom – zyklodestruktive Operation“ sowie „Akuter Winkelblock – Notfalldiagnostik und Vorderkammerentlastung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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