Welche GOÄ-Ziffern sind für „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichHornhaut und refraktive Diagnostik
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ in Betracht?

Für „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. A7008-KONFOKAL als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE und GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ANDERES-AUGE kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ stehen Fuchs-Dystrophie, Endothel, Pachymetrie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1240KernpositionSpaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte
GOÄ-Nr. A7008-KONFOKALKernpositionKonfokale Scanning-Mikroskopie der vorderen Augenabschnitte, je Auge
GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGEBedingt / alternativNur bei zusätzlicher selbständiger optischer/sonographischer Pachymetrie, soweit die Hornhautdicke nicht bereits als Bestandteil der A7008 bestimmt und abgerechnet wurde.
GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ANDERES-AUGEBedingt / alternativNur bei eigenständiger Messung des anderen Auges und nicht für dieselbe bereits von A7008 umfasste Hornhautdickenmessung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 1240

Kernposition der Kombination

Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ A7008-KONFOKAL

Kernposition der Kombination

Konfokale Scanning-Mikroskopie der vorderen Augenabschnitte, je Auge

Analog bewertet zu: 1249
GOÄ A7015-PACHY-ERSTES-AUGE

Bedingte oder alternative Position

Nur bei zusätzlicher selbständiger optischer/sonographischer Pachymetrie, soweit die Hornhautdicke nicht bereits als Bestandteil der A7008 bestimmt und abgerechnet wurde.

Analog bewertet zu: 410
GOÄ A7015-PACHY-ANDERES-AUGE

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger Messung des anderen Auges und nicht für dieselbe bereits von A7008 umfasste Hornhautdickenmessung.

Analog bewertet zu: 420

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Endothelzellbefund
Hornhautdicke
Streulicht
Ödem

Wie grenzt sich „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ sowie „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Fuchs-Dystrophie, Endothel, Pachymetrie

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte

GOÄ-Nr. A7008-KONFOKAL: Konfokale Scanning-Mikroskopie der vorderen Augenabschnitte, je Auge

Endothelzellbefund

Hornhautdicke

Streulicht

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1240 (Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte); GOÄ-Nr. A7008-KONFOKAL (Konfokale Scanning-Mikroskopie der vorderen Augenabschnitte, je Auge). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. A7008-KONFOKAL als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE und GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ANDERES-AUGE kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1240 und GOÄ-Nr. A7008-KONFOKAL. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hornhautendotheldystrophie – konfokale Mikroskopie und Pachymetrie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Keratokonus – Refraktion, Hornhauttopografie und Pachymetrie“ sowie „Glaukomverdacht – Kammerwinkel, Applanationstonometrie, Pachymetrie und OCT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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