Welche GOÄ-Ziffern sind für „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichHornhaut und refraktive Chirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1346
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“ in Betracht?

Für „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1346 als Kernposition. GOÄ-Nr. A7008-KONFOKAL, GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE und GOÄ-Nr. 1279 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“ stehen Keratoplastik, Hornhauttransplantation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1346KernpositionHornhauttransplantation
GOÄ-Nr. A7008-KONFOKALBedingt / alternativKonfokale Scanning-Mikroskopie der vorderen Augenabschnitte, je Auge
GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGEBedingt / alternativNur bei selbständiger Pachymetrie und nicht für dieselbe Hornhautdickenmessung, die bereits von A7008 umfasst wurde.
GOÄ-Nr. 1279Bedingt / alternativNur bei tatsächlich später durchgeführter Entfernung von Hornhautfäden; nicht Teil der Transplantationssitzung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1346

Kernposition der Kombination

Hornhauttransplantation

GOÄ A7008-KONFOKAL

Bedingte oder alternative Position

Konfokale Scanning-Mikroskopie der vorderen Augenabschnitte, je Auge

Analog bewertet zu: 1249
GOÄ A7015-PACHY-ERSTES-AUGE

Bedingte oder alternative Position

Nur bei selbständiger Pachymetrie und nicht für dieselbe Hornhautdickenmessung, die bereits von A7008 umfasst wurde.

Analog bewertet zu: 410
GOÄ 1279

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich später durchgeführter Entfernung von Hornhautfäden; nicht Teil der Transplantationssitzung.

Behandlungsphase: späterer separater Termin

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation
Transplantationstechnik
Auge
postoperative Fadenentfernung getrennt dokumentieren

Wie grenzt sich „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Refraktionschirurgie – LASIK mit Excimerlaser“ sowie „Refraktionschirurgie – photorefraktive Keratektomie mit Excimerlaser“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Keratoplastik, Hornhauttransplantation

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1346: Hornhauttransplantation

Indikation

Transplantationstechnik

Auge

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1346 (Hornhauttransplantation). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A7008-KONFOKAL gilt zusätzlich: Konfokale Scanning-Mikroskopie der vorderen Augenabschnitte, je Auge.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A7008-KONFOKAL wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Konfokale Scanning-Mikroskopie der vorderen Augenabschnitte, je Auge


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1346 als Kernposition. GOÄ-Nr. A7008-KONFOKAL, GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGE und GOÄ-Nr. 1279 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1346. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Refraktionschirurgie – LASIK mit Excimerlaser“ sowie „Refraktionschirurgie – photorefraktive Keratektomie mit Excimerlaser“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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