Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation

Augenheilkunde · Hornhaut und refraktive Chirurgie

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichHornhaut und refraktive Chirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1346
GOÄ-Abrechnung für Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ersetzt erkranktes Hornhautgewebe, um optische Transparenz oder strukturelle Integrität wiederherzustellen; Transplantationstiefe und -umfang folgen der betroffenen Schicht. Der Eingriff umfasst hornhauttransplantation.

Wann ist sie anwendbar?

Bei irreversibler Visusminderung, Dekompensation oder Integritätsgefährdung nach Ausschöpfung geeigneter Alternativen; Prognose, Oberfläche, Endothelstatus und Abstoßungsrisiko sind einzubeziehen. Erforderliche Kernleistung: Hornhauttransplantation; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1346KernpositionHornhauttransplantation
GOÄ-Nr. A7008-KONFOKALBedingt / alternativKonfokale Scanning-Mikroskopie der vorderen Augenabschnitte, je Auge
GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGEBedingt / alternativOptische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge. Nur bei selbständiger Pachymetrie und nicht für dieselbe Hornhautdickenmessung, die bereits von A7008 umfasst wurde.
GOÄ-Nr. 1279Bedingt / alternativEntfernung von Korneoskleralfäden. Nur bei tatsächlich später durchgeführter Entfernung von Hornhautfäden; nicht Teil der Transplantationssitzung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7008-KONFOKAL

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1249
GOÄ A7015-PACHY-ERSTES-AUGE

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 410
GOÄ 1279

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: späterer separater Termin

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Refraktionschirurgie – LASIK mit Excimerlaser“ sowie „Refraktionschirurgie – photorefraktive Keratektomie mit Excimerlaser“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1346: Hornhauttransplantation

Indikation

Transplantationstechnik

Auge

postoperative Fadenentfernung getrennt dokumentieren

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. A7008-KONFOKAL wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Konfokale Scanning-Mikroskopie der vorderen Augenabschnitte, je Auge

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.