Refraktionschirurgie – photorefraktive Keratektomie mit Excimerlaser

Augenheilkunde · Hornhaut und refraktive Chirurgie

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichHornhaut und refraktive Chirurgie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIE und GOÄ-Nr. 1202
GOÄ-Abrechnung für Refraktionschirurgie – photorefraktive Keratektomie mit Excimerlaser

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Modelliert die Hornhaut mit dem Excimerlaser, um einen stabil vermessenen Brechungsfehler zu reduzieren und die Abhängigkeit von optischer Korrektur zu verringern. Der Eingriff umfasst photorefraktive Keratektomie mit Excimerlaser.

Wann ist sie anwendbar?

Bei geeigneter, stabiler Refraktion und ausreichender Hornhautreserve nach Topografie, Pachymetrie und Oberflächenbeurteilung; Ektasie-, Trockenheits- und Nachtseh-Risiken sind individuell abzuwägen. Erforderliche Kernleistung: Photorefraktive Keratektomie mit Excimerlaser; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A5855-EXCIMERKernpositionExcimerlaser-Anwendung bei LASIK oder PRK
GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIEBedingt / alternativQuantitative Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie
GOÄ-Nr. 1202Bedingt / alternativObjektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A5855-EXCIMER

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 5855
GOÄ A7009-TOPOGRAPHIE

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 415
Behandlungsphase: präoperativer separater Kontakt
GOÄ 1202

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: präoperativer separater Kontakt

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Präoperative Diagnostik nur bei eigenständiger Leistung; methodisch notwendige Schritte der Laseroperation nicht zusätzlich berechnen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Refraktionschirurgie – LASIK mit Excimerlaser“ sowie „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. A5855-EXCIMER: Excimerlaser-Anwendung bei LASIK oder PRK

Indikation/Wunschleistung

Refraktion

Hornhautdiagnostik

Laserparameter

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIE wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Quantitative Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.