Refraktionschirurgie – LASIK mit Excimerlaser

Augenheilkunde · Hornhaut und refraktive Chirurgie

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichHornhaut und refraktive Chirurgie
GOÄ-Abrechnung für Refraktionschirurgie – LASIK mit Excimerlaser

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Modelliert die Hornhaut mit dem Excimerlaser, um einen stabil vermessenen Brechungsfehler zu reduzieren und die Abhängigkeit von optischer Korrektur zu verringern. Der Eingriff umfasst LASIK mit Excimerlaser.

Wann ist sie anwendbar?

Bei geeigneter, stabiler Refraktion und ausreichender Hornhautreserve nach Topografie, Pachymetrie und Oberflächenbeurteilung; Ektasie-, Trockenheits- und Nachtseh-Risiken sind individuell abzuwägen. Erforderliche Kernleistungen: LASIK mit Excimerlaser; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A1345-LASIKKernpositionLASIK mit Excimerlaser – Hornhautplastik-Anteil
GOÄ-Nr. A5855-EXCIMERKernpositionExcimerlaser-Anwendung bei LASIK oder PRK
GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIEBedingt / alternativQuantitative Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie
GOÄ-Nr. A7015-PACHY-ERSTES-AUGEBedingt / alternativOptische oder sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder Hornhautdicke, erstes Auge
GOÄ-Nr. 1201Bedingt / alternativSubjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A1345-LASIK

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 1345
GOÄ A5855-EXCIMER

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 5855
GOÄ A7009-TOPOGRAPHIE

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 415
Behandlungsphase: präoperativ
GOÄ A7015-PACHY-ERSTES-AUGE

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 410
Behandlungsphase: präoperativ
GOÄ 1201

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: präoperativ

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Präoperative Diagnostik nur bei eigenständiger Leistung; methodisch notwendige Schritte der Laseroperation nicht zusätzlich berechnen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Refraktionschirurgie – photorefraktive Keratektomie mit Excimerlaser“ sowie „Fortgeschrittene Hornhauterkrankung – Hornhauttransplantation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. A1345-LASIK: LASIK mit Excimerlaser – Hornhautplastik-Anteil

GOÄ-Nr. A5855-EXCIMER: Excimerlaser-Anwendung bei LASIK oder PRK

Indikation/Wunschleistung

Refraktion

Topografie/Pachymetrie

Laserparameter

Auge

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. A7009-TOPOGRAPHIE wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Quantitative Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.