Welche GOÄ-Ziffern sind für „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichZervix, Vulva und Infektionen
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ in Betracht?

Für „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1070 und GOÄ-Nr. 1103 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 297, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491 und GOÄ-Nr. A4815 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ stehen auffälliger Pap, HPV positiv, Dysplasie, Kolposkopie, Zervixbiopsie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 1070KernpositionKolposkopie
GOÄ-Nr. 297Bedingt / alternativKurative zytologische Abstrichentnahme; nicht neben Nr. 27.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativZusätzlicher mikrobiologischer Abstrich bei eigener Indikation.
GOÄ-Nr. 1103KernpositionGewebeprobe aus Portio/Zervix/Vaginalwand; Ausschlüsse der Leistungslegende beachten.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativKleine Infiltrationsanästhesie.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativGroße Infiltrationsanästhesie.
GOÄ-Nr. A4815Bedingt / alternativFlüssigkeitsgestützte Zytologie nur, wenn die Laborleistung tatsächlich selbst erbracht oder zulässig zugerechnet wird; nicht neben 4851/4852 für dasselbe Material.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Befundbericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 1070

Kernposition der Kombination

Kolposkopie

GOÄ 297

Bedingte oder alternative Position

Kurative zytologische Abstrichentnahme; nicht neben Nr. 27.

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Zusätzlicher mikrobiologischer Abstrich bei eigener Indikation.

GOÄ 1103

Kernposition der Kombination

Gewebeprobe aus Portio/Zervix/Vaginalwand; Ausschlüsse der Leistungslegende beachten.

GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Kleine Infiltrationsanästhesie.

Abrechnungsalternative: local_anaesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Große Infiltrationsanästhesie.

Abrechnungsalternative: local_anaesthesia
GOÄ A4815

Bedingte oder alternative Position

Flüssigkeitsgestützte Zytologie nur, wenn die Laborleistung tatsächlich selbst erbracht oder zulässig zugerechnet wird; nicht neben 4851/4852 für dasselbe Material.

Analog bewertet zu: 4815
Laborverantwortung: manual
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 1103 ist eine originäre GOÄ-Leistung, keine Analogziffer.
A4815 betrifft die Laboraufbereitung, nicht die Abstrichentnahme.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Vorbefund und HPV/Pap-Konstellation
Kolposkopischer Befund und Transformationszone
Biopsiestellen, Anzahl und Blutstillung
Abstrichentnahmestellen
Histologie-/Zytologieauftrag
Anästhesie

Wie grenzt sich „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ sowie „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: auffälliger Pap, HPV positiv, Dysplasie, Kolposkopie

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 1070: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070

Vorbefund und HPV/Pap-Konstellation

Kolposkopischer Befund und Transformationszone

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 1070 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070); GOÄ-Nr. 1103 (Gewebeprobe aus Portio/Zervix/Vaginalwand; Ausschlüsse der Leistungslegende beachten). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 297 gilt zusätzlich: Kurative zytologische Abstrichentnahme; nicht neben Nr. 27.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 297 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Kurative zytologische Abstrichentnahme; nicht neben Nr. 27.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1070 und GOÄ-Nr. 1103 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 297, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491 und GOÄ-Nr. A4815 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1070 und GOÄ-Nr. 1103. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ sowie „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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