Welche GOÄ-Ziffern sind für „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ in Betracht?
Für „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1070 und GOÄ-Nr. 1103 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 297, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491 und GOÄ-Nr. A4815 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ stehen auffälliger Pap, HPV positiv, Dysplasie, Kolposkopie, Zervixbiopsie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 1070 | Kernposition | Kolposkopie |
| GOÄ-Nr. 297 | Bedingt / alternativ | Kurative zytologische Abstrichentnahme; nicht neben Nr. 27. |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Zusätzlicher mikrobiologischer Abstrich bei eigener Indikation. |
| GOÄ-Nr. 1103 | Kernposition | Gewebeprobe aus Portio/Zervix/Vaginalwand; Ausschlüsse der Leistungslegende beachten. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Kleine Infiltrationsanästhesie. |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Große Infiltrationsanästhesie. |
| GOÄ-Nr. A4815 | Bedingt / alternativ | Flüssigkeitsgestützte Zytologie nur, wenn die Laborleistung tatsächlich selbst erbracht oder zulässig zugerechnet wird; nicht neben 4851/4852 für dasselbe Material. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Befundbericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Kernposition der Kombination
Kolposkopie
Bedingte oder alternative Position
Kurative zytologische Abstrichentnahme; nicht neben Nr. 27.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzlicher mikrobiologischer Abstrich bei eigener Indikation.
Kernposition der Kombination
Gewebeprobe aus Portio/Zervix/Vaginalwand; Ausschlüsse der Leistungslegende beachten.
Bedingte oder alternative Position
Kleine Infiltrationsanästhesie.
Bedingte oder alternative Position
Große Infiltrationsanästhesie.
Bedingte oder alternative Position
Flüssigkeitsgestützte Zytologie nur, wenn die Laborleistung tatsächlich selbst erbracht oder zulässig zugerechnet wird; nicht neben 4851/4852 für dasselbe Material.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ sowie „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: auffälliger Pap, HPV positiv, Dysplasie, Kolposkopie
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Nr. 1070: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070
Vorbefund und HPV/Pap-Konstellation
Kolposkopischer Befund und Transformationszone
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 1070 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070); GOÄ-Nr. 1103 (Gewebeprobe aus Portio/Zervix/Vaginalwand; Ausschlüsse der Leistungslegende beachten). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 297 gilt zusätzlich: Kurative zytologische Abstrichentnahme; nicht neben Nr. 27.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 297 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Kurative zytologische Abstrichentnahme; nicht neben Nr. 27.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Gynäkologie und Geburtshilfe: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1070 und GOÄ-Nr. 1103 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 297, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491 und GOÄ-Nr. A4815 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1070 und GOÄ-Nr. 1103. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ sowie „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
