Welche GOÄ-Ziffern sind für „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichZervix, Vulva und Infektionen
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“ in Betracht?

Für „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1070, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 740, GOÄ-Nr. 1085 und GOÄ-Nr. 2403 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“ stehen Condylome, Feigwarzen, HPV, Vulva, Vagina, Abtragung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 1070Bedingt / alternativKolposkopie nur bei zusätzlicher Untersuchung von Zervix/Vagina; keine pauschale Abrechnung für reine Vulvoskopie.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativMikrobiologischer/virologischer Abstrich nur bei eigenständiger Indikation.
GOÄ-Nr. 740Bedingt / alternativKryotherapie oberflächlicher Läsionen.
GOÄ-Nr. 1085Bedingt / alternativKryochirurgischer Eingriff im vaginalen Bereich.
GOÄ-Nr. 2403Bedingt / alternativExzision kleiner oberflächlich gelegener Geschwülste; Anzahl/Lokalisation dokumentieren.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativKleine Infiltrationsanästhesie.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativGroße Infiltrationsanästhesie.
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativNur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle.
GOÄ-Nr. 2007Bedingt / alternativNur bei späterer tatsächlicher Faden-/Klammerentfernung.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 1070

Bedingte oder alternative Position

Kolposkopie nur bei zusätzlicher Untersuchung von Zervix/Vagina; keine pauschale Abrechnung für reine Vulvoskopie.

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Mikrobiologischer/virologischer Abstrich nur bei eigenständiger Indikation.

GOÄ 740

Bedingte oder alternative Position

Kryotherapie oberflächlicher Läsionen.

Abrechnungsalternative: condyloma_treatment
GOÄ 1085

Bedingte oder alternative Position

Kryochirurgischer Eingriff im vaginalen Bereich.

Abrechnungsalternative: condyloma_treatment
GOÄ 2403

Bedingte oder alternative Position

Exzision kleiner oberflächlich gelegener Geschwülste; Anzahl/Lokalisation dokumentieren.

Wiederholung:
Min: 1
Abrechnungsalternative: condyloma_treatment
GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Kleine Infiltrationsanästhesie.

Abrechnungsalternative: local_anaesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Große Infiltrationsanästhesie.

Abrechnungsalternative: local_anaesthesia
GOÄ 2006

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle.

Behandlungsphase: follow_up
GOÄ 2007

Bedingte oder alternative Position

Nur bei späterer tatsächlicher Faden-/Klammerentfernung.

Behandlungsphase: follow_up
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“?

Hinweise zur Kombination

Destruktions-/Exzisionspositionen nur entsprechend dem tatsächlich gewählten Verfahren und nicht pauschal kumulieren.
Kryotherapie der Haut, vaginale Kryochirurgie und Exzision sind verfahrens-/lokalisationsabhängige Alternativen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Anzahl, Größe und Lokalisation der Läsionen
gewähltes Verfahren je Region
Abstrichindikation
Anästhesie
Wundversorgung und Verlauf
Histologie bei Exzision

Wie grenzt sich „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ sowie „Unklare Vulvaläsion mit Kolposkopie/Vulvoskopie, Probeexzision und Wundnachsorge“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Condylome, Feigwarzen, HPV, Vulva

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

Anzahl, Größe und Lokalisation der Läsionen

gewähltes Verfahren je Region

Abstrichindikation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1070 gilt zusätzlich: Kolposkopie nur bei zusätzlicher Untersuchung von Zervix/Vagina; keine pauschale Abrechnung für reine Vulvoskopie.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1070 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Kolposkopie nur bei zusätzlicher Untersuchung von Zervix/Vagina; keine pauschale Abrechnung für reine Vulvoskopie.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Gynäkologie und Geburtshilfe: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1070, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 740, GOÄ-Nr. 1085 und GOÄ-Nr. 2403 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Condylomata acuminata der Vulva/Vagina mit Abstrich, Destruktion oder Exzision und Nachsorge“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ sowie „Unklare Vulvaläsion mit Kolposkopie/Vulvoskopie, Probeexzision und Wundnachsorge“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.