Welche GOÄ-Ziffern sind für „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichZervix, Vulva und Infektionen
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ in Betracht?

Für „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1070 und GOÄ-Nr. 1102 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 297, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ stehen Zervixpolyp, Portiopolyp, Polypabtragung, Zervixabrasio. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 1070KernpositionKolposkopie
GOÄ-Nr. 1102KernpositionAbtragung von Zervixpolyp(en) und/oder Zervixabrasio.
GOÄ-Nr. 297Bedingt / alternativKurative zytologische Abstrichentnahme, wenn eigenständig indiziert.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativMikrobiologischer Abstrich.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativKleine Infiltrationsanästhesie.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativGroße Infiltrationsanästhesie.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 1070

Kernposition der Kombination

Kolposkopie

GOÄ 1102

Kernposition der Kombination

Abtragung von Zervixpolyp(en) und/oder Zervixabrasio.

GOÄ 297

Bedingte oder alternative Position

Kurative zytologische Abstrichentnahme, wenn eigenständig indiziert.

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Mikrobiologischer Abstrich.

GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Kleine Infiltrationsanästhesie.

Abrechnungsalternative: local_anaesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Große Infiltrationsanästhesie.

Abrechnungsalternative: local_anaesthesia
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 1102 und Nr. 1103 nicht unkritisch kumulieren; die jeweilige Leistungslegende und Ausschlüsse prüfen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Polypgröße, Lokalisation und Anzahl
Kolposkopischer Befund
Art und Umfang der Abtragung/Abrasio
Blutstillung
Histologieauftrag
Blutungskontrolle und gegebenenfalls spätere gynäkologische Nachkontrolle

Wie grenzt sich „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ sowie „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Zervixpolyp, Portiopolyp, Polypabtragung, Zervixabrasio

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 1070: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070

Polypgröße, Lokalisation und Anzahl

Kolposkopischer Befund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 1070 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070); GOÄ-Nr. 1102 (Abtragung von Zervixpolyp(en) und/oder Zervixabrasio). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 297 gilt zusätzlich: Kurative zytologische Abstrichentnahme, wenn eigenständig indiziert.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 297 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Kurative zytologische Abstrichentnahme, wenn eigenständig indiziert.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1070 und GOÄ-Nr. 1102 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 297, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1070 und GOÄ-Nr. 1102. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ sowie „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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