Welche GOÄ-Ziffern sind für „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichZervix, Vulva und Infektionen
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“ in Betracht?

Für „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 1070 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 297, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 1075, GOÄ-Nr. 1083 und GOÄ-Nr. 1084 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“ stehen Portioektopie, Zervizitis, Kontaktblutung, Erosion, lokale Therapie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 1070KernpositionKolposkopie
GOÄ-Nr. 297Bedingt / alternativKurative zytologische Abstrichentnahme.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativMikrobiologische Abstriche je Entnahmeort.
GOÄ-Nr. 1075Bedingt / alternativVaginale Behandlung einschließlich Arzneimitteleinbringung oder in der Leistungslegende genannter lokaler Maßnahmen.
GOÄ-Nr. 1083Bedingt / alternativKauterisation der Portio/Zervix.
GOÄ-Nr. 1084Bedingt / alternativThermokoagulation.
GOÄ-Nr. 1085Bedingt / alternativKryochirurgischer Eingriff im vaginalen Bereich.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativLokalanästhesie bei eigenständiger Erbringung.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 1070

Kernposition der Kombination

Kolposkopie

GOÄ 297

Bedingte oder alternative Position

Kurative zytologische Abstrichentnahme.

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Mikrobiologische Abstriche je Entnahmeort.

Wiederholung:
Min: 1
GOÄ 1075

Bedingte oder alternative Position

Vaginale Behandlung einschließlich Arzneimitteleinbringung oder in der Leistungslegende genannter lokaler Maßnahmen.

Abrechnungsalternative: local_cervical_treatment
GOÄ 1083

Bedingte oder alternative Position

Kauterisation der Portio/Zervix.

Abrechnungsalternative: local_cervical_treatment
GOÄ 1084

Bedingte oder alternative Position

Thermokoagulation.

Abrechnungsalternative: local_cervical_treatment
GOÄ 1085

Bedingte oder alternative Position

Kryochirurgischer Eingriff im vaginalen Bereich.

Abrechnungsalternative: local_cervical_treatment
GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Lokalanästhesie bei eigenständiger Erbringung.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“?

Hinweise zur Kombination

1075, 1083, 1084 und 1085 nur entsprechend dem tatsächlich erbrachten Verfahren; nicht als Paket.
Die lokalen Behandlungsverfahren sind je nach tatsächlich angewandter Methode Alternativen; nicht kumulativ ansetzen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Befund und Differentialdiagnose
Kolposkopischer Befund
Abstrichorte
gewählte lokale Therapie, Region und Ausmaß
Anästhesie und Verlauf

Wie grenzt sich „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ sowie „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Portioektopie, Zervizitis, Kontaktblutung, Erosion

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 1070: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070

Befund und Differentialdiagnose

Kolposkopischer Befund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 1070 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1070). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 297 gilt zusätzlich: Kurative zytologische Abstrichentnahme.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 297 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Kurative zytologische Abstrichentnahme.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 1070 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 297, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 1075, GOÄ-Nr. 1083 und GOÄ-Nr. 1084 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 1070. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie“ sowie „Zervixpolyp mit Kolposkopie, Polypabtragung und gegebenenfalls Zervixabrasio“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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