Botulinumtoxin-Faltenbehandlung einer einseitigen Körperregion

Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 267
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 530
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für Botulinumtoxin-Faltenbehandlung einer einseitigen Körperregion

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Behandelt mimische Falten mit Botulinumtoxin ausschließlich in einer einzigen, einseitigen Region, zum Beispiel nur an einem äußeren Augenwinkel oder an einer Wange. Die Behandlung umfasst gezielte Botulinumtoxin-Injektionen in die behandelte mimische Muskulatur.

Wann ist sie anwendbar?

Wenn die Injektionen in genau einer Region auf nur einer Körperseite erfolgen; eine beidseitige, die Körpermitte überschreitende oder mehrere Regionen umfassende Behandlung gehört nicht hierher. Erforderliche Kernleistung: Gezielte Botulinumtoxin-Injektionen in die behandelte mimische Muskulatur; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 267KernpositionMedikamentöse Infiltration einer Körperregion, z.B. paravertebral, perineural, perikapsulär oder retrobulbär, pro Sitzung. Nur bei Behandlung einer einseitigen Körperregion. Behandlungen über die Körpermittellinie oder beidseitig nach BÄK mit Nr. 268.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei tatsächlich eigenständiger Beratung; Nr. 1 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei tatsächlich eigenständiger symptombezogener Untersuchung; Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 530Bedingt / alternativKalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung. Nur bei tatsächlich durchgeführter Kältebehandlung/Kühlung mit erfüllter Leistungslegende.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenBotulinumtoxin. Nur tatsächlich verbrauchte und nach § 10 GOÄ zulässige Auslage; keine Pauschale und keine ausgeschlossenen Kleinmaterialien.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Filler-/Hyaluronsäurebehandlung einer einseitigen Körperregion“ sowie „Botulinumtoxin-Faltenbehandlung mehrerer oder beidseitiger Körperregionen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nr. 267: Nur bei Behandlung einer einseitigen Körperregion. Behandlungen über die Körpermittellinie oder beidseitig nach BÄK mit Nr. 268.

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Botulinumtoxin. Nur tatsächlich verbrauchte und nach § 10 GOÄ zulässige Auslage; keine Pauschale und keine ausgeschlossenen Kleinmaterialien.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich eigenständiger Beratung; Nr. 1 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.