Welche GOÄ-Ziffern sind für „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichFunktionsdiagnostik
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 1203
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ in Betracht?

Für „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1234, GOÄ-Nr. 1235 und GOÄ-Nr. 1236 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 1203 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ stehen Dämmerungssehen, Blendung, Nachtsehen. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1234KernpositionUntersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung
GOÄ-Nr. 1235KernpositionUntersuchung des Dämmerungssehens während der Blendung
GOÄ-Nr. 1236KernpositionUntersuchung des Dämmerungssehens nach der Blendung
GOÄ-Nr. 1203Bedingt / alternativMessung der Maximal- oder Gebrauchsakkommodation mittels Akkommodometer oder Optometer

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 1234

Kernposition der Kombination

Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung

GOÄ 1235

Kernposition der Kombination

Untersuchung des Dämmerungssehens während der Blendung

GOÄ 1236

Kernposition der Kombination

Untersuchung des Dämmerungssehens nach der Blendung

GOÄ 1203

Bedingte oder alternative Position

Messung der Maximal- oder Gebrauchsakkommodation mittels Akkommodometer oder Optometer

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 1233 ist neben Nr. 1234 ausgeschlossen; bei vollständigem zeitlichem Adaptationsverlauf alternative Kette verwenden.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Leuchtdichten
Blendbedingungen
Readaptation
Beschwerdebezug

Wie grenzt sich „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vollständige Adaptometrie – zeitlicher Ablauf der Hell-/Dunkeladaptation“ sowie „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Dämmerungssehen, Blendung, Nachtsehen

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1234: Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung

GOÄ-Nr. 1235: Untersuchung des Dämmerungssehens während der Blendung

GOÄ-Nr. 1236: Untersuchung des Dämmerungssehens nach der Blendung

Leuchtdichten

Blendbedingungen

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1234 (Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung); GOÄ-Nr. 1235 (Untersuchung des Dämmerungssehens während der Blendung); GOÄ-Nr. 1236 (Untersuchung des Dämmerungssehens nach der Blendung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1234, GOÄ-Nr. 1235 und GOÄ-Nr. 1236 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 1203 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1234, GOÄ-Nr. 1235 und GOÄ-Nr. 1236. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vollständige Adaptometrie – zeitlicher Ablauf der Hell-/Dunkeladaptation“ sowie „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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