Welche GOÄ-Ziffern sind für „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichFunktionsdiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 1228
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1229 und GOÄ-Nr. 1200
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ in Betracht?

Für „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1228 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1229 und GOÄ-Nr. 1200 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ stehen Farbsinn, Rot-Grün, Anomaloskop. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1228KernpositionFarbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln
GOÄ-Nr. 1229Bedingt / alternativAnomaloskopie zur quantitativen Differenzierung, wenn nach Screening klinisch erforderlich; nicht automatisch bei jeder Farbtafelprüfung.
GOÄ-Nr. 1200Bedingt / alternativSubjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 1228

Kernposition der Kombination

Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln

GOÄ 1229

Bedingte oder alternative Position

Anomaloskopie zur quantitativen Differenzierung, wenn nach Screening klinisch erforderlich; nicht automatisch bei jeder Farbtafelprüfung.

GOÄ 1200

Bedingte oder alternative Position

Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

verwendete Farbtafeln
Anomalquotient
angeboren/erworben
Visus

Wie grenzt sich „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ sowie „Glaukom – rechnergestützte statische Rasterperimetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Farbsinn, Rot-Grün, Anomaloskop

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1228: Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln

verwendete Farbtafeln

Anomalquotient

angeboren/erworben

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1228 (Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Augenheilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1228 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1229 und GOÄ-Nr. 1200 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1228. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ sowie „Glaukom – rechnergestützte statische Rasterperimetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.