Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop

Augenheilkunde · Funktionsdiagnostik

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichFunktionsdiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 1228
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1229 und GOÄ-Nr. 1200
GOÄ-Abrechnung für Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Quantifiziert eine spezifische visuelle Teilfunktion, um subjektive Sehstörung anatomisch zuzuordnen und Progression objektiv vergleichbar zu machen. Die Versorgung umfasst farbsinnprüfung mit Pigmentproben, etwa Farbtafeln und Farbsinnprüfung mit Anomaloskop.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Gesichtsfeld-, Farb-, Adaptations- oder Netzhautfunktionsverdacht sowie bei Erkrankungen beziehungsweise Tätigkeiten, für die genau diese Teilfunktion entscheidend ist. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, etwa Farbtafeln und Farbsinnprüfung mit Anomaloskop.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1228KernpositionFarbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln
GOÄ-Nr. 1229Bedingt / alternativFarbsinnprüfung mit Anomaloskop. Anomaloskopie zur quantitativen Differenzierung, wenn nach Screening klinisch erforderlich; nicht automatisch bei jeder Farbtafelprüfung.
GOÄ-Nr. 1200Bedingt / alternativSubjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ sowie „Glaukom – rechnergestützte statische Rasterperimetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1228: Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln

verwendete Farbtafeln

Anomalquotient

angeboren/erworben

Visus

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.