Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop
Augenheilkunde · Funktionsdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Quantifiziert eine spezifische visuelle Teilfunktion, um subjektive Sehstörung anatomisch zuzuordnen und Progression objektiv vergleichbar zu machen. Die Versorgung umfasst farbsinnprüfung mit Pigmentproben, etwa Farbtafeln und Farbsinnprüfung mit Anomaloskop.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Gesichtsfeld-, Farb-, Adaptations- oder Netzhautfunktionsverdacht sowie bei Erkrankungen beziehungsweise Tätigkeiten, für die genau diese Teilfunktion entscheidend ist. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, etwa Farbtafeln und Farbsinnprüfung mit Anomaloskop.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1228 | Kernposition | Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln |
| GOÄ-Nr. 1229 | Bedingt / alternativ | Farbsinnprüfung mit Anomaloskop. Anomaloskopie zur quantitativen Differenzierung, wenn nach Screening klinisch erforderlich; nicht automatisch bei jeder Farbtafelprüfung. |
| GOÄ-Nr. 1200 | Bedingt / alternativ | Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ sowie „Glaukom – rechnergestützte statische Rasterperimetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1228: Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln
verwendete Farbtafeln
Anomalquotient
angeboren/erworben
Visus
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
