Welche GOÄ-Ziffern sind für „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ in Betracht?
Für „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1228 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1229 und GOÄ-Nr. 1200 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ stehen Farbsinn, Rot-Grün, Anomaloskop. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1228 | Kernposition | Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln |
| GOÄ-Nr. 1229 | Bedingt / alternativ | Anomaloskopie zur quantitativen Differenzierung, wenn nach Screening klinisch erforderlich; nicht automatisch bei jeder Farbtafelprüfung. |
| GOÄ-Nr. 1200 | Bedingt / alternativ | Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Kernposition der Kombination
Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln
Bedingte oder alternative Position
Anomaloskopie zur quantitativen Differenzierung, wenn nach Screening klinisch erforderlich; nicht automatisch bei jeder Farbtafelprüfung.
Bedingte oder alternative Position
Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ sowie „Glaukom – rechnergestützte statische Rasterperimetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Farbsinn, Rot-Grün, Anomaloskop
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1228: Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln
verwendete Farbtafeln
Anomalquotient
angeboren/erworben
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1228 (Farbsinnprüfung mit Pigmentproben, z. B. Farbtafeln). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Glaukom – rechnergestützte statische Rasterperimetrie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1228. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“ sowie „Glaukom – rechnergestützte statische Rasterperimetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
