Welche GOÄ-Ziffern sind für „Neurologischer Gesichtsfeldausfall – Projektions- und Profilperimetrie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Neurologischer Gesichtsfeldausfall – Projektions- und Profilperimetrie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Neurologischer Gesichtsfeldausfall – Projektions- und Profilperimetrie“ in Betracht?
Für „Neurologischer Gesichtsfeldausfall – Projektions- und Profilperimetrie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1226 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1227, GOÄ-Nr. 1225 und GOÄ-Nr. 1253 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Neurologischer Gesichtsfeldausfall – Projektions- und Profilperimetrie“ stehen Hemianopsie, Skotom, Gesichtsfeldausfall. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1226 | Kernposition | Projektionsperimetrie mit Marken verschiedener Reizwerte |
| GOÄ-Nr. 1227 | Bedingt / alternativ | Nur bei zusätzlicher eigenständiger quantitativer Profilperimetrie; nicht automatisch neben Nr. 1226. |
| GOÄ-Nr. 1225 | Bedingt / alternativ | Kampimetrie oder Perimetrie nach Förster |
| GOÄ-Nr. 1253 | Bedingt / alternativ | Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Neurologischer Gesichtsfeldausfall – Projektions- und Profilperimetrie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Kernposition der Kombination
Projektionsperimetrie mit Marken verschiedener Reizwerte
Bedingte oder alternative Position
Nur bei zusätzlicher eigenständiger quantitativer Profilperimetrie; nicht automatisch neben Nr. 1226.
Bedingte oder alternative Position
Kampimetrie oder Perimetrie nach Förster
Bedingte oder alternative Position
Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Neurologischer Gesichtsfeldausfall – Projektions- und Profilperimetrie“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Neurologischer Gesichtsfeldausfall – Projektions- und Profilperimetrie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Neurologischer Gesichtsfeldausfall – Projektions- und Profilperimetrie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“ sowie „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Neurologischer Gesichtsfeldausfall – Projektions- und Profilperimetrie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hemianopsie, Skotom, Gesichtsfeldausfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1226: Projektionsperimetrie mit Marken verschiedener Reizwerte
Ausfallmuster
Seitenvergleich
Zuverlässigkeit
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Neurologischer Gesichtsfeldausfall – Projektions- und Profilperimetrie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Neurologischer Gesichtsfeldausfall – Projektions- und Profilperimetrie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1226 (Projektionsperimetrie mit Marken verschiedener Reizwerte). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Neurologischer Gesichtsfeldausfall – Projektions- und Profilperimetrie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Neurologischer Gesichtsfeldausfall – Projektions- und Profilperimetrie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Farbsinnstörung – Farbtafeln und Anomaloskop
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Glaukom – rechnergestützte statische Rasterperimetrie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1226. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Neurologischer Gesichtsfeldausfall – Projektions- und Profilperimetrie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“ sowie „Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit – vollständige Adaptationsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
