Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik

Augenheilkunde · Funktionsdiagnostik

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichFunktionsdiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 1237 und GOÄ-Nr. 1242
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1253 und GOÄ-Nr. A424-OCT
GOÄ-Abrechnung für Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Quantifiziert eine spezifische visuelle Teilfunktion, um subjektive Sehstörung anatomisch zuzuordnen und Progression objektiv vergleichbar zu machen. Die Abklärung umfasst ERG/EOG und Fundusdiagnostik.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Gesichtsfeld-, Farb-, Adaptations- oder Netzhautfunktionsverdacht sowie bei Erkrankungen beziehungsweise Tätigkeiten, für die genau diese Teilfunktion entscheidend ist. Erforderliche Kernleistungen: ERG/EOG und Fundusdiagnostik; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1237KernpositionElektroretinographische und/oder elektrookulographische Untersuchung
GOÄ-Nr. 1242KernpositionBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1253Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie
GOÄ-Nr. A424-OCTBedingt / alternativOptische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A424-OCT

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 424

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Vollständige Adaptometrie – zeitlicher Ablauf der Hell-/Dunkeladaptation“ sowie „Glaukom – rechnergestützte statische Rasterperimetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1237: Elektroretinographische und/oder elektrookulographische Untersuchung

GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

ERG-/EOG-Protokoll

Fundusbefund

OCT-Schichten

Sehfunktion

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.