Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik
Augenheilkunde · Funktionsdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Quantifiziert eine spezifische visuelle Teilfunktion, um subjektive Sehstörung anatomisch zuzuordnen und Progression objektiv vergleichbar zu machen. Die Abklärung umfasst ERG/EOG und Fundusdiagnostik.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Gesichtsfeld-, Farb-, Adaptations- oder Netzhautfunktionsverdacht sowie bei Erkrankungen beziehungsweise Tätigkeiten, für die genau diese Teilfunktion entscheidend ist. Erforderliche Kernleistungen: ERG/EOG und Fundusdiagnostik; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1237 | Kernposition | Elektroretinographische und/oder elektrookulographische Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 1242 | Kernposition | Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie |
| GOÄ-Nr. 1253 | Bedingt / alternativ | Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie |
| GOÄ-Nr. A424-OCT | Bedingt / alternativ | Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Vollständige Adaptometrie – zeitlicher Ablauf der Hell-/Dunkeladaptation“ sowie „Glaukom – rechnergestützte statische Rasterperimetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1237: Elektroretinographische und/oder elektrookulographische Untersuchung
GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
ERG-/EOG-Protokoll
Fundusbefund
OCT-Schichten
Sehfunktion
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
