Welche GOÄ-Ziffern sind für „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichFunktionsdiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 1237 und GOÄ-Nr. 1242
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1253 und GOÄ-Nr. A424-OCT
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“ in Betracht?

Für „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1237 und GOÄ-Nr. 1242 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1253 und GOÄ-Nr. A424-OCT kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“ stehen ERG, EOG, Retinitis pigmentosa, Netzhautdystrophie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1237KernpositionElektroretinographische und/oder elektrookulographische Untersuchung
GOÄ-Nr. 1242KernpositionBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1253Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie
GOÄ-Nr. A424-OCTBedingt / alternativOptische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 1237

Kernposition der Kombination

Elektroretinographische und/oder elektrookulographische Untersuchung

GOÄ 1242

Kernposition der Kombination

Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

GOÄ 1253

Bedingte oder alternative Position

Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie

GOÄ A424-OCT

Bedingte oder alternative Position

Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits

Analog bewertet zu: 424

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

ERG-/EOG-Protokoll
Fundusbefund
OCT-Schichten
Sehfunktion

Wie grenzt sich „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vollständige Adaptometrie – zeitlicher Ablauf der Hell-/Dunkeladaptation“ sowie „Glaukom – rechnergestützte statische Rasterperimetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: ERG, EOG, Retinitis pigmentosa, Netzhautdystrophie

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1237: Elektroretinographische und/oder elektrookulographische Untersuchung

GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

ERG-/EOG-Protokoll

Fundusbefund

OCT-Schichten

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1237 (Elektroretinographische und/oder elektrookulographische Untersuchung); GOÄ-Nr. 1242 (Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1237 und GOÄ-Nr. 1242 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1253 und GOÄ-Nr. A424-OCT kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1237 und GOÄ-Nr. 1242. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Netzhautdystrophie – ERG/EOG und Fundusdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vollständige Adaptometrie – zeitlicher Ablauf der Hell-/Dunkeladaptation“ sowie „Glaukom – rechnergestützte statische Rasterperimetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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