Eingehende Beratung mit vollständiger Organsystemuntersuchung
Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin
Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Verknüpft einen überdurchschnittlich komplexen Beratungsanlass mit der dafür erforderlichen vollständigen Organ- beziehungsweise neurologischen Untersuchung. Die ärztliche Bewertung umfasst eingehende ärztliche Beratung und vollständige Untersuchung des betreffenden Organsystems.
Wann ist sie anwendbar?
Wenn sowohl der eingehende Beratungsinhalt als auch die benannte vollständige Untersuchung tatsächlich erbracht und dokumentiert wurden; eine kurze Befundmitteilung reicht nicht. Erforderliche Kernleistungen: Eingehende ärztliche Beratung und vollständige Untersuchung des betreffenden Organsystems; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 3 | Kernposition | Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Mindestens zehn Minuten eingehende Beratung; mehr als einmal im Behandlungsfall besonders begründen. Nur neben Nrn. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801, abgesehen von zulässigen Beratungszuschlägen. Mindestens zehn Minuten eingehende Beratung; mehr als einmal im Behandlungsfall besonders begründen. Nur allein oder neben Nrn. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801 und zulässigen Beratungszuschlägen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 3: Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Mindestens zehn Minuten eingehende Beratung; mehr als einmal im Behandlungsfall besonders begründen. Nur neben Nrn. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801, abgesehen von zulässigen Beratungszuschlägen. Mindestens zehn Minuten eingehende Beratung; mehr als einmal im Behandlungsfall besonders begründen. Nur allein oder neben Nrn. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801 und zulässigen Beratungszuschlägen.; Zeitbezug: mindestens 10 Minuten.
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.

