Eigenständige intraartikuläre Arzneimittelinjektion

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 410
GOÄ-Abrechnung für Eigenständige intraartikuläre Arzneimittelinjektion

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Gewinnt Synovialmaterial zur Differenzialdiagnose beziehungsweise entlastet oder behandelt gezielt Gelenk- und periartikuläre Entzündung. Die Behandlung umfasst intraartikuläre Arzneimittelinjektion in das betroffene Gelenk.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Erguss, unklarer akuter Arthritis oder umschriebenem entzündlichem Schmerz; Infektion, Blutungsrisiko und bei Injektion die gesicherte Zielstruktur sind vorab zu prüfen. Erforderliche Kernleistung: Intraartikuläre Arzneimittelinjektion in das betroffene Gelenk; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: keine zusätzliche Injektion zu einer Punktion.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 255KernpositionInjektion, intraartikulär oder perineural
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines Organs. Eigenständige vollständige diagnostische Sonographie des betroffenen Gelenks, nicht nur Punktionseinstellung. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Organbezug: betroffenes Gelenk

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich..

GOÄ-Nummer 255: Injektion, intraartikulär oder perineural.

GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Eigenständige vollständige diagnostische Sonographie des betroffenen Gelenks, nicht nur Punktionseinstellung. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten.; Organbezug: betroffenes Gelenk.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.