Wie lässt sich „Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“.

FachgruppeHausärztliche Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 75
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“ in Betracht?

Für „Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“ bildet GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen Gesundheitsattest, Ausbildung, Beschäftigung, Arbeitsfähigkeit im Mittelpunkt. Beratung, Untersuchung, Bescheinigung und ausführlicher schriftlicher Bericht sind eigenständige Leistungsinhalte. Der Zweck des Dokuments allein rechtfertigt keine Berichtsziffer; Umfang und ärztliche Beurteilung müssen die jeweilige Legende erfüllen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.

Wie grenzt sich „Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Reiseattest für Medikamente“ und „Ärztliche Beratung zur Patientenverfügung mit schriftlichem Bericht“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“ dokumentiert werden?

Auftrag und Adressat, Beratungsdauer, erhobener Untersuchungsbefund, geprüfte Unterlagen, individuelle ärztliche Beurteilung und Umfang des Schriftstücks.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Gesundheitsattest, Ausbildung, Beschäftigung, Arbeitsfähigkeit.

GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Beurteilung Gesundheitszustand vor Ausbildung, Beschäftigung.

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.; schriftliche Bescheinigung Gesundheit.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 75 muss zusätzlich gelten: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.; schriftliche Bescheinigung Gesundheit.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Eine kurze Bescheinigung wird als ausführlicher Bericht berechnet oder technische Untersuchungen werden ohne konkreten Untersuchungsauftrag ergänzt.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 75 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.; schriftliche Bescheinigung Gesundheit.


3.

Prüfpunkt 3

„Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Reiseattest für Medikamente

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

ABI-Messung mit Pulswellenlaufzeit und Befundbericht

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Ärztliche Beratung zur Patientenverfügung mit schriftlichem Bericht

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Hausärztliche Medizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“ bildet GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Reiseattest für Medikamente“ und „Ärztliche Beratung zur Patientenverfügung mit schriftlichem Bericht“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.