Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt, ob der dokumentierte Gesundheitszustand zu den konkret benannten Anforderungen von Ausbildung, Beschäftigung oder Sport passt, ohne eine unbegrenzte Gesundheitsgarantie auszusprechen. Die Abklärung umfasst beratung und vollständige Untersuchung des betreffenden Organsystems.
Wann ist sie anwendbar?
Nur bei bekanntem Untersuchungszweck und verhältnismäßigem Umfang; Zusatzdiagnostik richtet sich nach Anforderung, Anamnese und Befund, nicht nach einem pauschalen Attestpaket. Erforderliche Kernleistungen: Beratung und vollständige Untersuchung des betreffenden Organsystems; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nr. 7 nur bei vollständigem Organsystemstatus.
Fachlicher Kontext
Im konkreten Fall stehen Gesundheitsattest, Ausbildung, Beschäftigung, Arbeitsfähigkeit im Mittelpunkt. Beratung, Untersuchung, Bescheinigung und ausführlicher schriftlicher Bericht sind eigenständige Leistungsinhalte. Der Zweck des Dokuments allein rechtfertigt keine Berichtsziffer; Umfang und ärztliche Beurteilung müssen die jeweilige Legende erfüllen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für „Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“ bildet GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher - |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 70 | Kernposition | Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Reiseattest für Medikamente“ und „Ärztliche Beratung zur Patientenverfügung mit schriftlichem Bericht“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auftrag und Adressat, Beratungsdauer, erhobener Untersuchungsbefund, geprüfte Unterlagen, individuelle ärztliche Beurteilung und Umfang des Schriftstücks.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Gesundheitsattest, Ausbildung, Beschäftigung, Arbeitsfähigkeit.
GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Beurteilung Gesundheitszustand vor Ausbildung, Beschäftigung.
Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.; schriftliche Bescheinigung Gesundheit.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Dokumentierter Beispielfall: Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 75 muss zusätzlich gelten: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.; schriftliche Bescheinigung Gesundheit.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Eine kurze Bescheinigung wird als ausführlicher Bericht berechnet oder technische Untersuchungen werden ohne konkreten Untersuchungsauftrag ergänzt.
2.
GOÄ-Nr. 75 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.; schriftliche Bescheinigung Gesundheit.
3.
„Gesundheitsattest vor Ausbildung oder Beschäftigung“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
